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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 270
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II. Der Ottenweier Hof als ritterschaftliches Territorium —
Vom Lehensbesitz zum Immediatgut

/. Lehensbindung und Zugehörigkeit zur Ritterschaft

Das Hofgut Ottenweier steht nicht in der Reihe der Kleinstterritorien zwischen
Rhein und Schwarzwald, deren Inhaber zu den Unterzeichnern jener
drei Schutz- und Bündnisverträge von 1474, 1490 und 1508 gehören, die als
politischer Ausgangspunkt der Korporation der Ortenauer Reichsritterschaft
betrachtet werden72. Die Ortenauer Ritterschaft selbst datierte die
Zugehörigkeit des Gutes in das Jahr 1491, als mit Marquart von Iberg erstmals
ein Besitzer des Ottenweier Hofes an einem der ersten Rittertage in Offenburg
teilnahm.73 Der badische Hof hingegen bestritt aufgrund seiner
niemals explizit aufgegebenen Lehensrechte die ritterschaftliche Qualität
des Hofes (und seiner Eigentümer) bis zu dessen Mediatisierung. Eindeutigere
Hinweise auf die Zugehörigkeit des Ottenweier Hofes zu dem Verband
des ortenauischen Viertels des Ritterkantons Neckar-Schwarzwald finden
sich erst rund 150 Jahre später.

Einer 1686 beim badischen Oberamt Mahlberg gemachten Aussage des letzten
Hofmeiers derer von Endingen zufolge, solle die Familie den Markgrafen
von Baden um Steuerbefreiung gebeten haben. Dieser habe auf seinem
Herrschaftsanspruch bestanden, die Steuer für das Gut jedoch herabgesetzt.
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Wiener Hof hingegen den Endingenschen
Besitz bereits als immediat angesehen. 1654, der Tod 1653 des letzten
männlichen Sprosses der Familie war scheinbar noch nicht bekannt geworden
, erging ein letztes kaiserliches Mandat zur Zahlung der Rittersteuer an
Friedrich Reinhard von Endingen.

Die herabgesetzte Lehenssteuer an das Haus Baden wurde bis 1717 gezahlt,
dann verweigerte der Hofbesitzer die Abgaben. 1720 endlich verlangte Philipp
Jakob Hueffel auch von Hanau-Lichtenberg die Entlassung aus dem Lehensverbande
, bevor er den Hof eigentümlich an den kaiserlichen Landvogt
Otto Wilhelm von Dungern verkaufte.

Mit den Eckdaten 1653 und 1720 ist der Zeitrahmen abgesteckt, in dem sich
die weitgehende Lösung des seit Ende des 15. Jahrhunderts als ritterschaftlich
zu betrachtenden Territoriums aus der Lehensbindung hin zu einer Im-
mediatstellung vollzog, wie sie uns in anderen Territorien der Ortenauer
Reichsritterschaft begegnet.

Wenn man von der Problematik der bis zur Mediatisierung von Baden beanspruchten
Lehensherrlichkeit einmal absieht, so erscheint die Befreiung aus
lehensherrlichen Bindungen im Jahr 1653 ihren Ausgang zu nehmen.

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