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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 308
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1780 versah er das Amt des Heimburgers.39 Gegen die heimische Konkurrenz
gingen eine ganze Reihe fremder Gesellen jenen Weg, die die etablierten
Meister aus Familienegoismus anboten, den der Einheirat. Wir haben
oben schon festgestellt, daß ein Geselle, der die Witfrau oder die Tochter
eines Meisters heiratete, ein wesentlich geringeres Meistergeld zahlen mußte
, als wenn er eine solche Verbindung nicht einging. Da die Witwe den Betrieb
mit Gesellen nach dem Tod ihres Mannes weiterführen durfte, konnte
von beiden Seiten zielbewußt geplant und gehandelt werden. Das Geschäft
mit Kundenstamm lockte als Aussteuer.

Auf diese Weise begründete Hans Michael Killy aus Waldkirch eine knapp
200 Jahre dauernde Schmiedetradition in Appenweier, nachdem er 1731 die
Witwe des Michael Gromer geheiratet hatte.40 Ignatius Oser, Bürger und
Schmiedemeistersohn aus Unterachern, ehelichte die Witfrau eines Meisters
in Urloffen41, und Ferdinand Sayer kam 1764 auf dieselbe Weise zu
einem Schneidergeschäft in Nesselried.42

Erst wenn ein Geselle zum Meister ernannt worden war, genoß er den
Schutz der Zunft gegen auswärtige und einheimische Konkurrenz. Grundsätzlich
galt für den Handwerker: Wer nicht zur ansässigen Zunft gehörte,
durfte auf dem Gebiet der Landesherrschaft nicht arbeiten, tat er es doch,
wurden ihm der Verdienst und das Werkzeug abgenommen.43 Immer wieder
wandten sich auf den Jahrtagen Meister an die Behörden, damit diese
sie gegen den Wettbewerb von außen schützten. Einer beschwerte sich über
den Stab Goldscheuer, weil dieser einen fremden Maurergesellen beauftragt
hatte, die Maria-Magdalenen-Kapelle zu bauen.44 Ein Schneider klagte,
daß ein Kollege aus der staufenbergischen Zunft, der auf dem Gut „Weiler"
der Freiherrn von Neveu wohnte, in der Ottenau entgegen dem Zunftrecht
und dazu noch um 10 Heller billiger arbeitete als die inländischen Meister
.45 Die Weber wandten sich 1683 gegen die fremden Stümper, „die nir-
gens verbürgert und unserer gnädigen Herrschaft zu Österreich weder
Steuer, Schätzung (= zusammenfassende Bezeichnung für direkte Steuern)
oder Gewerft (= Bede) geben, sondern den verbürgerten Meistern ihr
Mueß und Brot vor dem Maul abschnitten und ihnen vor dem Licht stehen".
Sie sollen ausgewiesen werden.46 Die Beamten unterstützten solche Wünsche
nach eingeschränkter wirtschaftlicher Freizügigkeit, indem sie die
Einwohner anwiesen, nur in der Herrschaft, möglichst im eigenen Dorfe arbeiten
zu lassen.47 1741 wurden sämtliche Schmiede des Gerichts Appenweier
beim Oberamt vorstellig: Viele Bauern bestellten ihre Pflugeisen,
Rechen, Gabeln und Greifen in der Hammerschmiede zu Fernach (bei
Oberkirch), was den eingesessenen Meistern ,,zur Abbruch ihrer Nahrung
gereicht", während sie doch der Herrschaft die Meistergelder entrichteten.
Das Oberamt entsprach der Eingabe und verbot den Untertanen unter Androhung
einer Strafe, ihr Geschirr in Fernach zu kaufen.48

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