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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 310
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der Vorschriften seine Produktionskosten senken konnte, mußte sich verantworten
. So wurde ein Schmied zur Rechenschaft gezogen, der für seine Leistungen
eine geringere Entlohnung forderte als üblich, er konnte dies tun,
weil er auch mit Eisen handelte.53

Bereits in den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts gingen die Schneider
immer mehr dazu über, statt zünftiger Gesellen, ungelernte Näherinnen zu
beschäftigen. Über viele Jahre hin wehrte sich die Zunft gegen solch regelwidriges
Arbeiten: „Soll Oberamtlicher Befehl ausgebracht werden, umb
sothanen Weibsleuthen das Schaffen zu verbiethen."54 Aber obwohl der
Staat immer wieder im Sinne der Zunftordnungen eingriff, konnten die unzünftigen
Frauen nicht abgehalten werden.55 Der Versuch, völlig gleiche
Grundvoraussetzungen für alle zu schaffen, griff mitunter tief in ganz persönliche
Lebensbeziehungen der Handwerker ein. Man gönnte selbst dem
Unverheirateten den Vorteil der geringeren Lebenshaltungskosten nicht,
und weil ein solcher Mitmeister ,,den übrigen zum Abbruch gereicht" verlangten
1729 alle Mitglieder der Schneiderzunft, daß künftighin kein Lediger
mehr aufgenommen werde.56

Daß die Regulative der Zunft im Daseinsbereich der Zunftgenossen wirken
konnte, dafür sorgten eine Reihe durch die Ordnungen legitimierter Einrichtungen
. Die Zunftämter wurden jährlich durch eine Wahl, an der alle
Meister teilnehmen mußten, neu besetzt. Auch konnte der alte Inhaber bestätigt
werden. Der Zunftmeister vertrat seine Vereinigung nach innen und
außen. Der Bruder- oder Büchsenmeister wachte über die Kasse (Büchse),
im 19. Jahrhundert übernahm der Lademeister — er verwahrte die Schlüssel
zur Zunftlade —, oder einfach der Zunftrechner diese Aufgabe. Dieses Amt
war nicht ohne Risiko, wer es verwaltete, haftete mit seinem Privatvermögen
für die fälligen Meister- und Bußgelder. Die Schau- oder Abschätzungsmeister57
prüften die Meisterstücke und erhielten dafür 2 Schillinge und
ein Mittagessen. Aus der Reihe der neuaufgenommenen Meister wurde der
Jungmeister bestimmt. Bei den Bauhandwerkern oblag ihm die Aufgabe,
die Zunftbrüder zu den Jahrtagen einzuladen und offensichtlich ihnen auch
bei den Gastmählern aufzuwarten, wofür er selbst Speis' und Trank frei hatte
.58 In der Fassung von 1631 werden die Pflichten des Jungmeisters dem
Irtengesellen zugewiesen.59 Wir können annehmen, daß die jungen Leute
diese Tätigkeit nicht sonderlich gerne ausführten, denn das Gebührenverzeichnis
der Schmiede und Wagner drohte 1833 mit 1 Gulden und 30 Kreuzer
Strafe jenen, die diesen Posten ablehnten.60 Nicht umschrieben werden
die Funktionen des Viertels- und des Beisitzmeisters. Der Zunftvater, der
gelegentlich an der Spitze der Hierarchie genannt wird, war kein Handwerker
, sondern der Wirt der Herberge, in der man sich in Zunftangelegenheiten
traf.61 Möglicherweise zog man ihn hin und wieder zu Beratungen
heran.

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