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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 359
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Zuschuß handeln könnte.23 Insoweit war also die Hoffnung auf eine finanzielle
Hilfe aus Karlsruhe keineswegs verfehlt.

Die Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage dauerte natürlich
länger. Mit einer Bitte an den Großherzog versuchten die Gemeinden des
Tales im Juni 1902 ihr Anliegen zu beschleunigen, weil die Bahn doch für
die Wirtschaft des Tales, ,,den ausgedehnten Waldbesitz, zahlreiche Säge-
mühlen und die weithin bekannten Steingutfabriken" wichtig und zur Weiterentwicklung
ein „beinahe unentbehrliches Mittel sei".24 In der entsprechenden
Begründung zum Gesetzesentwurf wurde darauf noch einmal
abgehoben. Durch die Bahn würden 11.511 ha mit 7.600 Einwohnern erschlossen
. Vor allem für die Holztransporte seien die Frachtkostenersparnisse
enorm.

Mit der Lage der Stationen (Zell, Biberach, Unterharmersbach, Oberharmersbach
-Dorf und Oberharmersbach-Riersbach) erklärte man sich einverstanden
, und setzte auch der Bahn einen Endpunkt: ,,Über den
angenommenen Endbahnhof Oberharmersbach-Dörfle hinaus wachsen die
Schwierigkeiten für die Verlängerung der Bahn ganz unverhältnismäßig,
weßhalb von einer Weiterführung bis zum sogenannten Holdersbach-Thal
abgesehen werden muß."

Für die Abstimmung wurde noch einmal die Rentabilitätsrechnung zusammengestellt
:

- ca. 7.000 Personen benutzen die Bahn 5x im Jahr in beide Richtungen:

ca. 766.000 Personenkilometer

- Frachtaufkommen: 3.750 t Stückgut

27.828 t Wagenladungsgut

Bei jährlich angenommenen Betriebsausgaben von 46.000 M und Einnahmen
von 67.500 M errechnete sich ein Überschuß von 21.500 M (ungefährer
Vergleich mit ähnlichen Bahnstrecken in Baden).

Auf Grund dieser Zahlen sollte der Zuschuß von 30.000 M/km (31 %)
durchaus angemessen sein, da er in dieser Größenordnung auch bei anderen
Nebenbahnen bewilligt wurde.

Staatsminister von Brauer brachte den Gesetzentwurf im Landtag ein. Mit
einem Extrablatt informierte die ,,Schwarzwälder Post" die Talbevölkerung
über die einstimmige Annahme des Gesetzes am 1.7. 1902. In den folgenden
Tagen stimmten auch die anderen Gremien zu, allerdings mit einer Gegenstimme
.25

Am 27. 7. 1902 wurde der durch die Zustimmungen sanktionierte Beschluß
der Regierung als Gesetz verkündet:

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