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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 377
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Lage der Mühle auf der ,,Allmend Insul", B, D, C

Am 19. 11. 1795 bat Hänßel in einem Gesuch an die „Renthcammer Buchs-
weyler", seine Mühle (die inzwischen genehmigt worden war) an den Bi-
schofsheimer Mühlbach im Freistetter ,,Stockfeld" verlegen zu dürfen, da
er erfahren habe, daß nach einem Regierungsurteil der Kückhsche Kanal
,, ... caßirt" werden solle, und er daher befürchte, das von daher kommende
Quellwasser zu verlieren.2 Die Genehmigung zur Verlegung der Mühle
wurde noch 1795 erteilt bei einem jährlichen Zins von 10 Gulden. Seit dieser
Verlegung heißt die Mühle ,,Stockfeldmühle" bis auf den heutigen Tag.

Als der Müller Klein aus Rheinbischofsheim am selben Ort auch eine Mahlmühle
errichten wollte, wurde sein Gesuch am 17. 6. 1796 von der Rentkammer
abgewiesen.

1798 bat Hänßel darum, seine Ölmühle um eine Mahlmühle erweitern zu
dürfen. Diesmal zog sich das Genehmigungsverfahren hin, weil zuvor verschiedene
Gutachten, ob die erforderliche Wässermenge nicht zu Hochwasser
und Überschwemmungen führe, usw., eingeholt werden mußten.

Im Oktober 1800 schrieb Müller Hänßel an die Rentkammer, alle Einwendungen
gegen seine geplante Mahlmühle wären gegenstandslos, nachdem
sie schon 3 Jahre in Betrieb sei und noch niemand bisher unter Hochwasser
habe leiden müssen. Inzwischen hatten nämlich, am l. Oktober, seine drei
Nachbarmüller sich über ihn beschwert, und zwar, Jacob Greiner, Müller
zu Hausgereut, Jacob Koch, der obere Müller zu Bischofsheim und Friedrich
Klein, der untere Müller, Hänßel würde ohne Genehmigung Korn mahlen
. Sie hätten bisher Nachsicht mit ihm gehabt, da die Lichtenauer und die
Memprechtshofener Mühle trocken lagen.

Endlich, am 17. 8.1801, erhielt Hänßel die vorläufige Erlaubnis zum Betrieb
einer Mahlmühle, allerdings nur in Trockenzeiten!

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