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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 380
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0380
Am 27. 1. 1804 mäkelte Regierungsrat Kappler in einem Schreiben an die
fürstliche Rentkammer, daß wenn Hänßel, wie 1796 genehmigt, eine Ölmühle
betreiben würde, er zu leben hätte. Außerdem müßten dann die Bürger
nicht nach Achern und anderen Orten fahren, um Olsamen mahlen zu
lassen.

Inzwischen wurde Müller Hänßel der vielen Verfahren müde und gab auf. —

Ein Jahr später, 1805, ersteigerte der Bischofsheimer Müller Klein die Hän-
ßelsche Mühle. Die Erweiterung um einen 2. Mahlgang war immer noch
nicht entschieden.

Nachdem Klein die Mühle 2 Jahre betrieben hatte, bat er am 9. Juni 1807
das Amt Bischofsheim, ihm doch für die neu zu erbauende Mühle in Freiste
«, die Mühlengült von 20 Viertel Molzer (27 Zentner) zunächst zu erlassen
. Als Begründung führte er die hohen Baukosten an, außerdem wisse
er ja nicht, ob ihm die Mühle, außer dem Hausbrauch, soviel abwerfen
werde.

Nun erging es Klein wie seinem Vorgänger Hänßel. Nachdem er durch den
Erwerb der Freistetter Mühle aus der bisherigen Phalanx der Müller des
Amtes gegen diese Mühle ausgebrochen war, wandten sich seine Kollegen
nun auch gegen ihn. Sie richteten am 24. August 1807 ein Schreiben an das
„Großherzogliche Hofratskollegium" in Karlsruhe.3

Vor 8 Jahren habe der damalige Müller Hänßel in Freistett im Stockfeld eine
Ölmühle gebaut und wollte diese schon nach kurzer Zeit um einen Getreidemahlgang
erweitern. Sie wären alle damals schon dagegen gewesen, eine
weitere Mahlmühle einzurichten. Nun habe ihr Kollege Klein, der Müller
von Bischofsheim, dem Hänßel die Mühle abgekauft und vertrete nun plötzlich
auch den Standpunkt, er müsse die Mühle, wenn sie sich rentieren
solle, um einen Mahlgang erweitern. Vorher habe er, Klein, das größte Geschrei
gegen diese Erweiterung unter Hänßel erhoben! Klein habe nur das
Ölmühlenrecht erworben, und dabei müsse es bleiben, weil im Umkreis einer
halben Stunde 5 Mühlen bereits wären! —

Auf Anordnung des Innenministeriums in Karlsruhe verfaßte das Oberamt
Bischofsheim, die Versetzung der „Hänselichen Mühle" auf einen anderen
Platz, deren Erkaufung durch Friedrich Klein und Verwandlung in eine
Mahlmühle, betreffend, am 30. Juni 1807 ein Schreiben folgenden Inhalts:3

..In den Jahren 1796 und 1797 baute der Müller Jacob Hänßel zwischen Freistett und Bischofsheim
an den Freistetter Mühlbach eine Ol- und Gipsmühle. Ohne um Genehmigung
zu bitten, errichtete Hänßel noch einen Mahlgang. Die Müller des Amtes Lichtenau protestierten
, und Hänßel konnte die Genehmigung eines zusätzlichen Mahlganges nicht erlangen
. Außerdem traten bei der Anlage der Mühle weitere Nachteile ein.

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