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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 381
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1. Die Gypsmühle war, wie wir uns jetzt erst überzeugen, auf eine der Gesundheit und
Reinheit des Mehls und Oels höchst nachtheilige Weise mit jenen unter einem Dache
in demselben Behälter.

2. Die Mühle ist auf einem solchen Punkt des Bachs angelegt, wo das Waßer wenig natürliches
Gefäll hat, daher mußte das Waßer auf eine ansehnliche Höhe gestauet werden,
um die zum Antrieb der Räder nöthige Kraft hervorzubringen, und dennoch gelang das
nur unvollkommen.

3. Es ist auch das Ufer an der Mühle so flach, daß bei der mindesten Waßerstauung die
ganzen benachbarten Felder unter Waßer kommen. Das sind die besten Bischofsheimer
und Freistetter Felder.

4. Dadurch geht der Herrschaft ein ungleich größerer Schaden zu, als sie durch die Mühle
Gewinn erhallt, noch mehr aber ist der Privatmann, der dort begütert ist, benachteiligt
, indem er nicht allein jährlich bei weitem nicht so viel Ertrag bekommt, sondern
auch sein Guth alljährlich an reellem Werth verliert.

5. Wenn, die ohnehin schon sehr deteriorirten Felder der unterwäßerung noch durch ein
weiteres Decennium ausgesetzt sind, so sind sie gewiß hin.

6. Endlich ist die ganze Mühle ohne Beobachtung der Regeln der Kunst, so schlecht erbaut
, daß sie nun aus dem Grund neu errichtet werden muß. —

Der vorige Besitzer (Hänßel) hat sie in öffentlicher Steigerung veräußert, und weil sich zwei
Liebhaber um den Besitz trieben, die würcklich sehr übertriebene Summe von 5 701 Gulden
dafür erlöst. Der Steiger, Müller Klein von Bischofsheim, welcher eine Mühle weiter aufwärts
an dem nemlichen Bach besizt, hat diese Mühle seinem Tochtermann Carl Neumann
bestimmt, mögte daselbst eine Mahl-Oel-Mühle, Gyps- und Hanfreibe anlegen, denn das alte
Werk muß ganz weg, weil es verderbt und polizeiwidrig eingerichtet ist. Eine vorläufige
Idee wie solches nach seinem Wunsch ausfallen würde, ist der angebogene Riß, den ein hiesiger
Werkmeister entworfen hat.

Das einzige Mittel dem Nachtheil den diese Mühle bisher stiftete und, bleibt sie stehen wo
sie jezt steht, noch künftig stiften wird, abzuhelfen, ist ihre Versezung weiter abwärts an dieselbe
Bach. Dies ist aber mit der Bedingung von Seiten des Müllers verbunden, daß ihm gnädigst
vergönnt würde, sein Werk in eine Mahlmühle von 2 Gängen, Gyps- und Hanfreibe,
auch Oelmühle zu extendiren.

Bei vorgelegten Umständen mögten etwa nachstehende Considerationen eintreten:

a l: Ist der Schaden, den die jezt bestehende Hänßelische Oelmühle anrichtet, von dem Belang
, daß auf eine Abwendung deßelben zu denken ist.

b2: Cahu quo hic. kann auf eine andere Weise ohne Erweiterung des Gewerks geholfen werden
, und ist die Hälfte ausführbar?

c3: Ist nicht vielmehr durch die Errichtung einer weitern Mühle Vortheil für die Untertha-
nen zu hoffen?

d4: Verträgt sich die gedachte Gewerbserweiterung mit den wohl erworbenen Rechten der

übrigen Müller?
e5: Harmonirt selbe mit dem Intereße gnädigster Herrschaft?

ad l: Daß die jezige Einrichtung der Oelmühle unberechenbaren Schaden thun, haben wir im
Anfang unsers Berichts angeführt. Wir haben mit Großherzogl. Ingenieur Departement
den Plaz und die Gegend eingesehen, und dieses stimt uns ganz bei, denn die Lage,
im tiefsten Punkt des Flußthals wo beide Ufer gleich flach sind, bringt es nothwendig
mit sich.

Hier wollen wir nur noch weiters anführen, daß der in stumpfen Winkel angelegte Waßerbau
das über das Wehr herab stürzende Waßer mit Gewalt gegen das auf dem linken Ufer liegende
mit sehr vieler Sorgfalt cultivirte Guth des Freiherrn von Ritz anstrengt und alljährlich
mehrere Schuhe einoßet, ohngeachtet derselbe eine Uferbefestigung anlegte. Auch die oben
über der Mühle liegende andere Mühlen, haben aus Mangel des Waßerabflußes ansehnlichen
Nachtheil.

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