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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 384
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Am 5. 3. 1819 erklärte sich Neumann mit der Verlegung der Mühle einverstanden
, wenn ihm ein Gültnachlaß von 8 Viertel Frucht bewilligt würde.

Am 19. 3. 1819 entschied das Finanzministerium in Karlsruhe, daß die Nachminderung
des Mühlengültes zugesichert werde. Die Höhe richte sich nach
den entstehenden Kosten der Verlegung, die noch abzuwarten seien, man
schätze 12—1300 Gulden. Vorläufig betrage die Minderung 8 Viertel Korn
und 3 Gulden, 30 Kreuzer von der Hanfreibe. —4

Neumann hat diesen Beschluß nur 3 Jahre überlebt.

Die Witwe Maria Magdalena, geb. Klein, heiratete in 2. Ehe am 18. 12. 1823
den Ludwig Wabnitz, ,,neuangehender Bürger und Müller."

Dieser Ludwig Wabnitz betrieb die Mühle 44 Jahre lang bis zum Jahre 1867.
Die Mühle ging dann in den Besitz der Familie Rohr über bis 1891, dann
betrieb die Mühle Gastwirt und Löwenwirt Benjamin Paulus. Dessen Witwe
heiratete 1893 in zweiter Ehe den Müller Jacob Manßhardt aus Linx, und
diese Familie Manßhardt betreibt die Mühle seitdem fast 100 Jahre, jetzt in
der 3. Generation. Der jetzige Müller ist Walter Manßhardt, der seit 1963
Eigentümer der Stockfeldmühle ist.

Da in den folgenden zwei Jahrzehnten, durch die Konkurrenz der Großmühlen
und des durch die EG bedingten Strukturwandels in der Landwirtschaft
das Mahlgeschäft mehr und mehr zurückging, verlegte sich der heutige
Müller auf das Trocknen und Silieren von Mais.

Dazu waren umfangreiche Auf- und Umbauten unter einem erheblichen
Kostenaufwand erforderlich. Der Mühlenraum, in dem einst der Müller,
mehlbestaubt, den Mahlvorgang überwachte, ist heute ein offener Verkaufsraum
für Mehlprodukte und Futtermittel.

Während früher die Mühle verträumt hinter hohen Weiden und Pappeln versteckt
lag, künden heute, von weitem sichtbar, ein Bündel von silbergrauen
Silotürmen von dem Bedeutungswandel, den die einst heimeligen dörflichen
Mahlmühlen erlebt und durchlitten haben. —

2. Schiffsmühlen am Rhein

Schiffsmühlen waren Mühlen, deren Mahlwerk auf Trägerschiffe, gewöhnlich
ausgediente Lastkähne, montiert wurde.

Ihr Antriebsrad konnte, je nach Bedarf, abgesenkt und bei Standortwechsel
wieder hochgewunden werden.

Sie waren geeignet, in „wasserklemmen Zeiten . .." eingesetzt zu werden,
wenn bei längerer Trockenheit die Landmühlen nicht genügend Wasser zum
Mahlen hatten.

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