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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 385
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Schiffsmühlen konnten allerdings nur im „Talweg" (Stelle mit stärkster
Strömung) betrieben werden. Da der Rhein vor der Regulierung sehr oft
seinen Lauf wechselte, mußten auch die Schiffsmühlen ihren Standort sehr
oft verlegen. Das war ein großer Nachteil.

Außerdem konnten sie nicht überall festmachen, wo die Strömung günstig
war, denn es mußte für den An- und Abtransport des Mahlgutes ein Fahrweg
vorhanden sein.

Schon im 17. Jahrhundert, während des Dreißigjährigen Krieges, gab es in
Freistett eine Schiffsmühle, die von den Müllern Martin Huß und Heinrich
Hauß betrieben wurde.1

Ein Aktenauszug der hochfürstlichen Rentkammer in Buchsweiler vom
19.7.1630 enthält den Einwand, daß der Betrieb der Mühle wieder eingestellt
werden solle, wenn festgestellt würde, daß sie den Landmühlen Schaden
bringe.

Diese erste Wassermühle (Schiffsmühle) muß wieder eingegangen sein,
denn es folgt nun eine Lücke von ca. 100 Jahren, über die keine Akten vorhanden
sind.

Erst am 14.9. 1739 reichte der Straßburger Eisenhändler und Erbauer des
Floßkanals Gamshurst-Freistett, Gründer der Stadt Neufreistett, Georg
Daniel Kückh, bei der hochfürstlichen Rentkammer unter der Subskriptionsnummer
4051 ein Gesuch ein, eine bei Kehl am Rhein stehende
Schiffsmühle nach Freistett transportieren zu dürfen, weil die dortigen Untertanen
Mangel an Mühlen hätten.

Freistett hatte um 1739 keine eigene Mühle, denn das Gesuch des Eisenhändlers
Kückh wurde mit Schreiben vom 22.9. 1739 von Amts rat Johann
Georg Müntz zu Bischofsheim abgelehnt, weil die Müller des Amtes Lichtenau
dadurch Schaden erleiden würden. Die hochfürstliche Rentkammer
zu Buchsweiler hingegen war geneigt, dem Gesuch zu entsprechen und
schrieb am 28.9. 1739, daß die Bürger in Freistett den Handel mit dem
Kückh sehr begrüßen würden, weil hierdurch die dortigen Müller zu vermehrtem
Fleiß und Treue angetrieben würden.

Die Müller des Amtes Lichtenau legten nun in einem Schreiben vom
3. 10. 1739 dem Bischofsheimer Amt ihre Einwände dar. Die Namen der
Müller lauteten: Johann Georg Albrecht und Hannß Jacob Klein, Rheinbischofsheim
; Hannß Georg Stenger, Diersheim; Johann Sebastian Otto,
Hausgereut und Hannß Jacob Koch, Memprechtshofen.

Sie wären durchaus im Stande, die Untertanen des Amtes Lichtenau mit
Mehl zu ,,fourniren ...", wobei Freistett weniger Ursache hätte sich zu beschweren
, weil die dortigen Einwohner vier Mühlen, nämlich in Bischofsheim
, Diersheim, Hausgereut und Memprechtshofen in der Nähe hätten,

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