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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 386
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wovon auch in „klemmen Mahlzeiten ..." wenigstens eine in der Lage wäre
, die Bedürfnisse der Freistetter zu befriedigen, zumal sie, die Müller,
sich bereit erklärten, die Mahlfrüchte auf Verlangen ,,... selbsten abzu-
hohlen ..." Sie schrieben weiter:

,, ... Im Falle aber wider verhoffen, dem Handelsmann Kückh in seinem Nachsuchen willfahret
werden sollte, wir alsdann bey jetzigen ohnedem sehr schlechten Zeiten, da der mehrigste
Theil unterthanen nicht einmal Früchte im Vorrath hätte, sondern solche sogleich nach
der Erndte verkaufe, gänzlich ruiniret und aus aller Nahrung gesetzet, mithin den bis dahero
entrichteten und ohnehin hochangesetzten Waßer-Gült künftighin abzuführen, nicht imstande
seyn würden ...

Sie hofften daher, man werde dem Kückh sein Petitum abschlagen, denn eine
Schiffsmühle würde das Wasser hemmen, und das ans Ufer anschlagende
Wasser würde einen unausbleiblichen Schaden bei Freistett und bei allen
übrigen angrenzenden Dorfschaften anrichten.

Die Rentkammer aber war der Ansicht, Amtsscribent Müller könne die
Müller beruhigen, Kückh wolle ein Frucht- und Mehlmagazin errichten, so
daß die Schiffsmühle ,,damit zimmlich zu tun haben werde ..."

Inzwischen gelang es Kückh tatsächlich, die Mühle nach Freistett zu
bringen.3

Am 8. März 1747 kaufte der Lahrer Müller Johannes Eidenius in Freistett
eine Schiffsmühle und versprach, diese mit hoher Bewilligung in den Freistetter
Bann zu stellen und darauf zu mahlen. Außerdem wäre er bereit,
eine Konzession von jährlich 12 Viertel Moltzer zu entrichten. (1 Viertel =
67,5 kg.)

Interessant sind die Angaben, die er der Rentkammer über seine persönlichen
Verhältnisse machen mußte. Demnach war er von Lahr gebürtig und
noch dort wohnhaft, evangelisch-lutherischen Glaubens, 30 Jahre alt, verheiratet
, elternlos und nicht leibeigen. Als Vermögen gab er 600 Gulden an,
außerdem wolle er, nach und nach, ein Haus an den Rhein in Freistett
bauen.

Baron Kückh fügte am 12. März 1747 an:3

,, .. .weilen durch tägliche zunahm derer Neubürger (Bürger der 1745 gegründeten Stadt
Neufreistett) und in Sonderheit wegen der starcken Consumation an brodt für die Arbeitsleuth
, die Etablirung einer Schiffsmühle denen benachbarten Müllern nicht nachtheilig seyn
kan, und hingegen dem Land, wegen dem sehr oft sich erzeigenden Waßermangel da die
Müller außerstand sich befinden die mahlgäste zu befriedigen, und die unterthanen in die
gröste noth gesetzet werden, höchst nöthig, und nützlich als gingen meine ohnvorgreiflichen
gedancken dahin, daß kein beßeres Mittel vorhanden denen vorzukommen, und in allen Zeiten
mahlen zu können, als die Herstellung gedachter Schiffsmühle, und Eine Hoch Fürstliche
Renthcammer um soviel eher hierinnen gnädigst ein beneficuum von 12 Virtel Möltzer
zuwachset."

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