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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 389
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Die Mühle muß dann tatsächlich ein paar Jahrzehnte bestanden haben, denn
um 1770 herum wurden die Betreiber Johannes Eidenius von Lahr und Benedict
Cuntzen für einen Uferschaden von 50—60 Klafter Faschinen als Folge
des Mahlbetriebes bei der Rentkammer verklagt.

Mit welchen Schwierigkeiten ein Schiffsmüller zu kämpfen hatte, soll am
Beispiel des Rheinbischofsheimer Müllers Friedrich Klein geschildert werden
, der ein paar Jahre zwischen Leutesheim und Helmlingen, Mündung
der Kinzig und Rench, eine Schiffsmühle betrieb.

Die Schiffsmühle am Rhein bei Freistett4

Am 27. Januar 1835 richtete der Müller Friedrich Klein von Rheinbischofsheim
ein Gesuch an die Verwaltung des Mittelrheinkreises in Rastatt, eine
Schiffsmühle auf dem Rhein zwischen dem Ausfluß der Rench und Kinzig
zu errichten.

Unter verschiedenen Auflagen der Oberrheindirektion wurde ihm am
10. April 1835 die Konzession erteilt, obwohl die örtlichen Verhältnisse am
Rhein bei Freistett nicht ganz günstig waren. Folgende Auflagen mußten
beachtet werden:

1. Die Segel- und Dampfschiffahrt darf nicht gestört werden.

2. Der Leinpfad darf unter keinem Vorwande unterbrochen werden. Das Mühlendach muß
so eingerichtet sein, daß die Zugleine der Frachtschiffe darüber weggleiten kann.

3. Der Müller hat keine Entschädigungsansprüche zu stellen gegen evtl. Schäden, die seinem
Geschäfte durch die Schiffahrt entstehen.

4. Er hat für eine solide Befestigung seiner Mühle zu sorgen, besonders gegen den Abtrieb
bei Sturm. Er muß deshalb einen großen Anker mit Seilwerk im Vorrat besitzen, um
im Notfalle die Hilfe gleich bei der Hand zu haben.

5. Die Wege zur Mühle über Rheindämme und Faschinaden unterliegen der Aufsicht der
Inspektion. - Der Müller hat für evtl. Schäden aufzukommen.

Nach der Erteilung der Konzession holte die Rheinschiffahrtsinspektion
weitere Gutachten ein. So fand am 8. Mai 1836 im Gasthaus zur „Krone"
in Altfreistett auf Veranlassung der Rheinschiffahrtsinspektion eine Versammlung
statt, zu der, neben dem Inspektor des ersten Rheinschiffahrtsbezirkes
eingeladen waren: der Großherzoglich Badische Schiffervorstand
David Rohr, der Schiffer Jacob Meier, der Schiffer Jacob Rohr, alle drei in
Altfreistett wohnhaft, um auf die nachfolgenden Fragen zu antworten:

a) Ist die seit dem 25. April des laufenden Jahres am Hüttengrund aufgestellte Rheinmühle
des Müllers und Einwohners von Altfreistett. Friedrich Klein, in ihrer jetzigen Lage der
Rheinschiffahrt im allgemeinen hinderlich, und werden besondere Vorsichtsmaßregeln
nötig, wenn man ohne Gefahr mit beladenen Fahrzeugen an derselben vorbeikommen
will?

b) Könnte im Fall einer anzuordnenden Verlegung der genannten Mühle aus ihrer gegenwärtigen
Stelle ein Platz auf dem Großherzoglich Badischen Rheingebiet in der Nähe
von Freistett ermittelt werden, wo sie der Schiffahrt nicht hinderlich sein würde?

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