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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 406
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auch von Jakobi (25. Juli) an drei junge Schweine zur Nachzucht für das
nächste Jahr. Wer keine fronbaren Pferde hatte, durfte nur eine Kuh und eine
Kalbin zum Nachziehen, daneben zwei Schweine und zwei Gänse auf die
Weide treiben. Leute aber, die keine Kuh halten konnten, durften eine Geiß,
wer eine Kuh und eine Geiß hielt, durfte nur die Kuh bringen. Als fronbar
wurden alle Pferde bezeichnet, welche zum Frondienst herangezogen werden
konnten. Noch 1819 hatten Pferdebesitzer 7 und lh Kreuzer pro Pferd
für nicht erfolgten Einsatz zu zahlen.

Wer aber kein Vieh hielt, hatte das Recht, von andern eine Kuh um den
Lohn zur Weide anzunehmen.

Das Ecker für die Schweine begann auf Michaelis (29. September) und dauerte
bis Lichtmeß (2. Februar). Soviel Wochen vor Michaelstag das Ecker
(Eichelmast) reif war, solange vor Lichtmeß war Schluß. Das Verzeichnis
des Weideviehes vom Jahr 1764 zeigt uns, welche Anzahl Vieh in den einzelnen
Orten den Weidegang genoß:

Pferde Rinder Schweine

Es kamen von

Wülstätt 238 300 237

Eckartsweier 128 173 152

Hesselhurst 107 140 114

Hohnhurst 31 47 41

In den Jahren 1781—85 wurde der zwischen dem Waldbach und Willstätt
liegende Teil des Waldes ausgestockt, und nun einigte man sich zur gütlichen
Teilung des Weidegeländes im Jahre 1804. Mehr und mehr war durch
Waldausstockungen der letzten Jahrzehnte der Weidegang geschmälert
worden, und im Jahre 1810 drang der badische Staat auf Ablösung des auf
seinem Eigentum ruhenden Weiderechts. Diese Ablösung des Weiderechts
versetzte dem Weidegang den Todesstoß. Wohl fristete er noch zwei Jahrzehnte
in den Gemeindewaldungen ein kärgliches Dasein, um durch das
neue Forstgesetz der 1830er Jahre endgültig verboten zu werden.

Soweit Auszüge aus den Aufzeichnungen von Fritz Jockers.

Dreifelderwirtschaft

Bereits zur Zeit Karl des Großen war bei uns die Dreifelderwirtschaft üblich
geworden. Vorher gab es die Zweifelderwirtschaft — Anbau oder
Brache.

Das zum Getreidebau bestimmte Ackerland war in 3 Felder oder Fluren
aufgeteilt: l. Wintergetreide, 2. Sommergetreide (vermutlich auch Hanf),
3. Brache (wurde als Weide genutzt).

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