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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 407
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Bereits Mitte des 18. Jahrhunderts hatte sich die Auflösung der Dreifelderwirtschaft
angekündigt. Dorfnahe Flächen wurden herausgenommen und
eingezäunt. Sie konnten dann beliebig genutzt werden für Klee, Rüben,
Gemüse, Obst etc. Gewannamen bezeugen diesen Vorgang. Bei Eckartsweier
sind es die dorfnahen Gewanne Bühn am Dorf, Bühnel am Kirchenfeld
, Bühnel am Gritt, Kreuzbühnel. Bühn, Bin, Bühnel bedeuten gegen
das Weidevieh geschützte Flächen.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts ging die Dreifelderwirtschaft zu Ende.
Die Umstellung war schwierig. Es hatten bis dahin ja kaum Feldwege bestanden
, die dann nötig wurden. Bei der Dreifelderwirtschaft hatte strengster
Anbauzwang geherrscht. Es durfte auf dem selben Bann (Gewann)
immer nur die selbe Fruchtart angebaut werden. Das war auch wegen der
nach der Ernte üblichen Stoppel weide erforderlich. Nur langsam war man
auch zum Übergang auf die Stallhaltung für das Vieh zu bewegen. Immer
mehr Waldaus Stockungen beschleunigten dann die Umstellung.

Waldausstockungen

Bereits 1748 wird die Ausstockung der Rittelmatt (heute Sportplatz) bezeugt
, desgleichen 1749 die Rößmatt und die Wolfsgasse. (Das war die
heutige Straße nach Willstätt vom Dorf bis zum Waldbach-Gewann Holzmatt
). Der Spittelloh, ca. 40 Morgen groß, war bis 1798 Eigentum des Spitals
in Straßburg und wurde nach der Säkularisierung 1806 vom Staat
versteigert und ausgestockt. (Heute befinden sich dort viele kleine Obstanlagen
). 1801 stockte die Gemeinde den alten Hallohwald aus und machte
294 Pachtäcker daraus (ca. 30 ha). Der restliche Hallohwald (ca. 20 ha)
wurde 1841 ausgestockt. Der Teil des Willstätter Waldes, links und rechts
der Straße nach Hesselhurst, wo heute die Maiszuchtanstalt steht, wurde
vor und nach der Jahrhundertwende ebenfalls ausgestockt (86 ha).

Zum Gebiet Willstätter Wald ist zu bemerken:

Das Gebiet Willstätter Wald mit 226 ha (heute 140 ha Wald und 86 ha Feld)
war bis zum Jahre 1930 gemarkungsfrei. Es gehörte dem Staat, dem Land
Baden, und wurde als „abgesonderte Gemarkung" bezeichnet. Im Jahre
1930 wurde dann das ganze Gebiet, das bis zum Ortsetter von Hesselhurst
reicht, nach mehrjährigen Verhandlungen, bei denen es hauptsächlich um
die Unterhaltungskosten für die Straße ging, der Gemarkung Eckartsweier
angegliedert. Eigentumsmäßig ist das ganze Gebiet nach wie vor Staatseigentum
.

Der Schutterwald, 387 Morgen = ca. 108 ha groß, hatte auch zu den Spitalgütern
gehört und war 1803 an das Land Baden gekommen. Nachdem
nach jahrzehntelangem Prozeß das Weiderecht von Eckartsweier abgelöst

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