http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0411
Die Stufen 2 bis 4 hatten alle den gleichen Holzanspruch mit 1 Ster Brennholz
und 25 Reisigwellen. In früherer Zeit bereitete jeder Bürger sein Holz
selbst auf. In den letzten Jahren ließ die Gemeinde das Holz schlagen. Der
Holzhauerlohn mußte dann bei der Verlosung des Bürgerholzes von den
Berechtigten erstattet werden.
Es ist noch zu erwähnen, daß bis zur Auflösung der Allmendnutzung jeweils
ein Los der Stufe 2 bis 4 auch der sog. Schulpfründe und der Kirche
zustand. Das erstere war von der Gemeinde verpachtet, das kirchliche Los
wurde, nachdem es vom Pfarrer nicht mehr bewirtschaftet wurde, von der
evangelischen Stiftungsverwaltung verpachtet.
Das Einkaufgeld in Bürgerrecht und Bürgernutzen betrug:
1851 1890
für Bürgersöhne
für Inländer (Badener)
für Ausländer
für Inländer, der Bürgerswitwe
oder Bürgerstochter heiratet
für Ausländer, der Bürgerswitwe
oder Bürgerstochter heiratet
3 Gulden
50 Gulden
100 Gulden
25 Gulden
50 Gulden
6 Mark
100 Mark
200 Mark
50 Mark
100 Mark
Bürgergenußauflage
Die Gemeinde verlangte ab 1900 von den Nutzbürgern jährlich eine sogenannte
Bürgergenußauflage, zur Deckung der allgemeinen Kosten wie
Feldwege, Gräben etc.
Diese Abgabe betrug im einzelnen:
bis 1965 ab 1966
1. Stufe = DM - 3,68
2. Stufe = DM - 5,48
3. Stufe = DM 9,80 20,75
4. Stufe = DM 13,71 20,75
Zur weiteren Erläuterung ist zu sagen:
Die 24 Ar der Stufe 2 bestanden aus drei gleichgroßen Parzellen an verschiedenen
Stellen in den Gewannen Bettelweg, Schneig, Graseggerte,
Hühnerbösche und Kälbermättle. Bei den 30 Ar der Stufe 3 verhielt es sich
ebenso. Es waren 3 gleichgroße Parzellen in den Gewannen Hailoh und
Leimengrube. Diese Aufteilung war erfolgt um die verschiedene Bodenqualität
möglichst auszugleichen.
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