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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 412
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Aus demselben Grund wurden auch die Stufen 2 bis 4 alle 15 Jahre unter
den zum jeweiligen Zeitpunkt Nutzungsberechtigten neu verlost. Die jeweiligen
Stufen 2 - 3 - 4 im 5jährigen Rhythmus, also z.B. die Stufe 2
(24 Ar Bettelweg etc.) im Jahre 1920, die Stufe 3 (30 Ar Hailoh) 1925, die
Stufe 4 (7 Ar alter Hailoh) 1930 usw.

Wieviele Bürgerversammlungen und Gespräche wird es über diese Dinge
wohl gegeben haben? Man kann sich das heute nicht mehr vorstellen.

Es war aber in jenen Jahren nicht gleichgültig, ob man ein „nasses" oder
"trockenes" Bürgerlos hatte. Wer ein schlechteres Los hatte, hatte immerhin
die Aussicht, bei der nächsten Verlosung ein besseres zu bekommen.

Mit dem Aufkommen der Maschinen wurde diese Verlosung mit Bürgerbeschluß
vom 22. 1. 1956 abgeschafft. Ebenso wurden die jeweils 3 Parzellen
der Stufe 2 und 3 durch Bürgerbeschluß vom 22. 1. 1956 zusammengelegt
zu jeweils einem Grundstück von 24 bzw. 30 Ar. Der Beschluß erfolgte
mit großer Mehrheit von 178 zu 12 Stimmen.

Die Auflösung des Bürgernutzens6

Bereits Ende der fünfziger Jahre begann eine rasche Technisierung in der
Landwirtschaft. Der Traktor löste die Kuh- und Pferdegespanne Zug um
Zug ab. In den Häusern wurden Heuaufzüge installiert. Die zentrale Wasserversorgung
wurde 1960 gebaut. Dies und vieles andere erleichterte die
Arbeit in den landwirtschaftlichen Betrieben. Es wurden Arbeitskräfte frei.
Dagegen gab es neue Arbeitsplätze in Kehl und Offenburg, auch in Straßburg
. 1964 kam die BASF nach Willstätt. Viele kleine Betriebe gaben ganz
auf oder wurden im Nebenerwerb bewirtschaftet. Das hatte auch Auswirkungen
auf die Nutzung des Allmendfeldes. Nachdem es ab 1967 kein
Nachrücken im Bürgernutzen mehr gab, faßte am 7. April 1971 der Gemeinderat
von Eckartsweier folgenden Beschluß:

Allmendablösung

Weil immer mehr Nutzungsberechtigte ihr Allmend nicht mehr selber bewirtschaften
schlug der Vorsitzende vor, das Nutzbürgerrecht zu Martini
dieses Jahres abzulösen. Er wies auch darauf hin, daß sich die Zahl der
freiwerdenden Lose immer mehr häuft, weil eine Aufnahme in das Nutzbürgerrecht
und ein Aufrücken in höhere Nutzungsklassen nicht mehr stattfindet
.

Es wurde einstimmig beschlossen, daß das ganze Nutzbürgerrecht ab Martini
dieses Jahres abgelöst werden soll. An die Nutzungsberechtigten soll
fünf Jahre lang, jeweils zu Martini, eine Nutzungsentschädigung in Höhe
von 1,00 DM je Ar der zuletzt genutzten Fläche bezahlt werden. Die Bür-

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