http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0413
ger, die in den letzten 15 Jahren das Nutzbürgerrecht käuflich erworben
haben, sollen zu der allgemeinen Nutzungsentschädigung gesondert entschädigt
werden. Die Höhe der Entschädigung soll noch festgesetzt werden
. Die freiwerdenden Allmendgrundstücke sollen verpachtet werden.
In einem späteren Beschluß wurde gesagt, daß die Bürger, welche sich in
den letzten 15 Jahren noch eingekauft hatten (mit 340,— DM), entsprechend
ihrer Zeit als Nutzbürger mit 80, — , 100,— bzw. 150,— DM zu entschädigen
sind.
Das Bürgergabholz wurde ab 1972 entschädigungslos abgelöst.
Anmerkungen
1 Gemeindearchiv Eckartsweier, Protokollbuch des Gemeinderates.
2 Fritz Jockers in ..Offenburger Tageblatt" vom 24. März 1937.
3 GA Eckartsweier IV/164, 4. April 1766.
4 Vgl. Johannes Beinert ..Geschichte des Badischen Hanauerlandes unter Berücksichtigung
Kehls". ergänzt von Alfred Hetzel; 2. Auflage 1990. Mörstadt Verlag Kehl.
5 GA Eckartsweier VII/258.
6 GA Eckartsweier. Protokollbuch des Gemeinderates.
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