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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 461
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0461
Titelblatt der Eisenmannschen
Pappus-Ausgabe von 1824.
Reproduktion des Exemplars aus
der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek
in Donaueschingen

Im Ruhestand

Nach 31jähriger Lehrtätigkeit an der Ecole des Ponts et Chaussees trat Eisenmann
am l. Oktober 1828 in den Ruhestand.56 Im aktiven Dienst hatte
er 2800 Francs bezogen. Seine Pension hätte demnach 1671 Francs betragen
. Eine erste Anfrage beim Finanzministerium/Direction de la dette in-
scrite vom 12. August 1828 ergab, daß ,,M. Eisenmann ... ne jouit
d'aucune pension sur les fonds generaux"57, er beziehe also keinerlei Pension
aus öffentlichen Fonds. Dies stellte sich bei einer erneuten Anfrage bei
der gleichen Stelle vom 4. August 1830 als falsch heraus. Es wurde bestätigt
, daß Eisenmann seit dem Thermidor des Jahres 12 (Juli 1804) eine
kirchliche Pension in Höhe von 267 Francs in seiner Eigenschaft als ehemaliger
Mönch beziehe.58 Dies setzte eine Welle von Unannehmlichkeiten für
Eisenmann in Gang, weil ein Gesetz vom Jahr 1817 die Häufung von Pensionen
verbot. Am 20. Januar 1831 wandte sich der inzwischen 72jährige an
die Behörde und schrieb:

..Ich habe immer geglaubt, daß die kleine fragliche Pension mit meinen aktiven Dienstbezügen
verträglich sei und daß ich, indem ich sie bezog, nichts Unrechtes getan habe ... Es
fällt mir sehr schwer zu denken, daß eine Affäre, die mir persönlich sehr unangenehm ist,
Ihnen in der Direktion die wertvolle notwendige Zeit raubt. . .

Ihr sehr bescheidener
und gehorsamer Diener

Eisenman ing. prof."59

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