http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0616
ter fallen mochte, als er 1942 im Zusammenhang mit Versuchen, ihm die
Fortführung seiner verbotenen „Deutschen Volkskirche" zu beweisen, vor
ein Freiburger Sondergericht kam und einer Haft nur knapp entging. Daß
Dinter damit letztlich nur unter jene Lawine geraten war, die er selbst an
vorderster Stelle lostreten geholfen hatte, blieb ihm in seiner ideologischen
Verblendung ebenso verschlossen, wie es ihm unmöglich war, seine Verranntheiten
zu erkennen. Dies hat vor allem der eingangs erwähnte, kurz
vor seinem Tod (21. Mai 1948) gegen ihn angestrengte Prozeß erwiesen. Bis
zuletzt bewahrte sich Dinter jene furchtbare, durch nichts erschütterbare
Selbstgerechtigkeit, die ihn seine Mitverantwortung für das Geschehene
nicht eingestehen ließ. Und während die Nazis die gewaltsame Auslöschung
der europäischen Juden organisierten, hatte Dinter in seinem „literarischen
Austrag Zell a. H." noch volle elf Jahre an jenem ethisch-religiösen Überbau
weitergearbeitet, den er, wieder einmal, ,,für den Schlüssel zur Erlösung
der Menschheit"64 hielt: der Revision des Neuen Testaments. ,,Seine
reichlich kommentierte Fassung der Evangelien zielte darauf ab, Luthers
Übersetzungsfehler zu verbessern und die dogmatischen Verfälschungen'
der offiziellen Kirchen zu beseitigen, um die reine Lehre Christi wiederherzustellen
".65
Säuberungsbescheinigung - Certificat d'Lpuration 21/5/*
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Adresse * Cercle de Campagne
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Außer dej in der Badischen Landesverordnung vom 2Q. M&rz 1947 festgesetzten verpflichtenden Sühnemaßnahmen
Outre les sanetions obligacotres etablls dans la Landesverordnung Kadoise du-2Q Mars 1947 la decision suivante
ist ooeb lolgende Lmscheidung getroffen worden:
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keine» da verstorben.
Diese Fatscheidung bezw. Emgruppieninji wurde veröffentlicht im Amtsblatt "-, "
Cette decisiun, respeettvemeot ce classemeot ooi ete publies a ('Amtsblatt '•• R*wi
Nr.; ' ■■ .,o„ Beilage Nr.35-37 -j^y
2 9.9.49" Seite"338 II.
Spruchkammerakten 224.183 — Staatsarchiv Freiburg
616
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