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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 652
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Burger für Verwaltungssachen und Strafsachen der Amtsgerichtsbezirke Offenburg
und Oberkirch zuständig; Staatsanwalt Montfort, dem Leiter der
Abteilung 2, unterstanden die Amtsgerichtsbezirke Achern, Bühl und Kehl
sowie die Jugendsachen des gesamten Landgerichtsbezirks; in der Abteilung
3 bearbeitete Staatsanwalt Dr. Semar die Amtsgerichtsbezirke Gengenbach
, Lahr, Triberg und Wolfach, außerdem die Verkehrsstrafsachen des
gesamten Landgerichtsbezirks.26 Die folgenden Fallstudien stehen stellvertretend
für die Verhandlungen, die die II. Strafkammer des Landgerichts
Offenburg von 1940 bis 1944 wegen Verstoßes gegen § 4 der Wehrkraftschutzverordnung
durchführte.

, ,Sie hat sein Lächeln erwidert.'' — Sechs Wochen Gefängnis für drei Küsse

Die Firma P. in Z. hatte nach Kriegsbeginn ihre Produktion auf kriegswichtige
Güter umgestellt und war wie viele kleine und mittlere Unternehmen
in Baden zu einem Zulieferbetrieb der Rüstungsindustrie geworden. Als immer
mehr Arbeiter zur Wehrmacht eingezogen wurden, nahmen vorwiegend
junge ledige Frauen, die vom Arbeitsamt dienstverpflichtet wurden,
deren Arbeitsplätze ein. Nach der Kapitulation Frankreichs wurden französische
Soldaten, die bei den Kämpfen in den Vogesen in deutsche Kriegsgefangenschaft
geraten waren, umgehend nach Baden zum Arbeitseinsatz
deportiert und bald in großer Zahl in der Rüstungsindustrie beschäftigt. Annähernd
jeder vierte Arbeiter der Firma P. war ein Kriegsgefangener.27

Junge deutsche Mädchen und französische Kriegsgefangene arbeiteten nebeneinander
und waren Arbeitskollegen. Bald entstanden Kontakte, die über
die Arbeitsabläufe hinausgingen. Einige der jungen Frauen setzten sich über
alle Verbote hinweg und suchten private Kontakte. Sie schenkten ihren französischen
Kollegen Vesperbrote, die Franzosen revanchierten sich mit Schokolade
aus den Hilfssendungen des Roten Kreuzes. Einige verliebten sich
ineinander, tauschten Briefe aus und versuchten, sich an abgelegenen Stellen
des Betriebs heimlich zu treffen. Das blieb aber dem Führer des Arbeitskommandos
, dem WehrmachtsSoldaten Kamenzin, nicht verborgen.
Nachdem er die Vorgänge in seinem Kommando einige Zeit beobachtet hatte
, meldete er sie der Gestapo-Außenstelle in Offenburg. Diese begann nun
ihrerseits mit systematischen Ermittlungen und nahm am 7. Juli 1942 die
knapp dreißigjährige ledige Hilfsarbeiterin Helene R. in Schutzhaft, da sie
angeblich sexuelle Beziehungen zu einem französischen Kriegsgefangenen
unterhalten habe.

Die Frau bestritt allerdings, sich mit ihrem Freund intim eingelassen zu haben
; sie hätten sich lediglich geküßt. Der Gefangene wurde ebenfalls verhaftet
, ins Stalag nach Offenburg transportiert und von dort nach Baden
-Baden dem Feldkriegsgericht der Oberrhein-Befestigungen überstellt.

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