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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 678
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76 Vgl. StAF StAW Offenburg 400 3 KMs 20/42, StAW Offenburg 201 1 KLs 9/43 und
StAW Offenburg 238 3 KLs 1/44.

77 StAF StAW Offenburg 198 KLs 27/41.

78 Offenburger Tageblatt, 27. 1. 1942; weitere Berichte aus dem Offenburger Gerichtssaal:
..Verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen", in: Der Führer, 5. 12. 1941; „Ehrvergessenheit
trägt schwere Strafen ein", in: Offenburger Tageblatt, 4. 11. 1942.

79 Klaus Marxen, Strafjustiz im Nationalsozialismus, in: Diestelkamp/Stolleis 1988,
S. 101-111, hier S. 106.

80 SD-Berichte zu Inlandsfragen, 13.12. 1943, in: Boberach 1984, Bd. 15, S. 6145.

81 Der Rechtsanwalt von Frau H. stellte eine Woche nach der Verhandlung ein Gesuch um
Strafaufschub, das der Orts- und der Kreisbauernführer sowie der Bürgermeister befürworteten
. Zwei Wochen später gab die Oberstaatsanwaltschaft Offenburg dem Gesuch
statt, damit Frau H. in der Landwirtschaft helfen konnte. Im November 1943 wandelte
der Reichsjustizminister auf Gesuch des Rechtsanwalts, das durch Landgericht und
Oberstaatsanwaltschaft befürwortet worden war, die Zuchthaus- in eine Gefängnisstrafe
um und setzte den Strafrest von einem Jahr für drei Jahre zur Bewährung aus; die Ehrenrechte
wurden Frau H. wieder verliehen: StAF StAW Offenburg 198 2 KLs 1/43.

82 Nicht getilgt wurde allerdings die Strafe einer Frau, die wegen verbotenen Umgangs in
Tateinheit mit Betrug verurteilt worden war.

83 Straftilgungskommission an Staatsanwaltschaft Offenburg. 3. 3. 1947: StAF StAW Offenburg
209 1 KLs 7/44.

84 So hob der Offenburger Landgerichtsrat Dr. Klien am 18. 1. 1951 das Urteil gegen eine
Frau — ein Jahr und sechs Monate Zuchthaus — auf, an dem er am 9. 7. 1943 als Beisitzer
selbst mitgewirkt hatte: StAF StAW Offenburg 201 1 KLs 9/43.

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