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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 709
(PDF, 143 MB)
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Gesellschaft" ein. Da in bezug auf die besonders
hervorgehobene Wirksamkeit Mi-
rabeaus darauf abgehoben wird, daß dieser
die Ideale des rationalen Naturrechts in die
von ihm verfaßte Präambel zur „Declara-
tion des droits de l'homme et du citoyen"
eingebracht und diese mit Hilfe revolutionserfahrener
Schweizer Bürger durchgesetzt
habe, hätte man sich hier für den Leser einen
anmerkenden präzisen Aufschluß gewünscht
, denn im allgemeinen — weder
bei A. Aulard (Die Französische Revolution
, 1924) noch bei anderen bekannten Historikern
— wird dieses Verdienst erwähnt.

Klaus Gerteis widmet sich der „Problematik
der Grund- und Freiheitsrechte sowie
des Rechtsstaates in der Markgrafschaft
Baden und bei Johann Georg Schlosser",
wobei einmal geklärt werden sollte, ob es
in der Geschichte der Menschen- und Bürgerrechte
spezifisch vorrevolutionäre in-
nerbadische Wurzeln gab, zum anderen, ob
Georg Schlosser als herausragende Persönlichkeit
in der Markgrafschaft Baden eine
ähnliche Bedeutung für die konkrete Formulierung
der französischen Menschen-
und Bürgerrechte besaß, wie Iselin repräsentativ
für die Schweiz und den elsäs-
sischen Einfluß war. Als produktiven
badischen Vertreter der aufgeklärten Naturrechtsdoktrin
präsentiert Gerteis Gottlob
August Tittel, seit 1764 Lehrer der Philosophie
am Karlsruher Gymnasium, und als
Vertreter des jüngeren Naturrechts den
Physiokraten Johann August Schlettwein.
Als Vertreter eines dritten Typus von menschenrechtlichen
dogmatischen Strömungen
in Baden führt Gerteis Johann Georg
Schlosser an, der aber kaum als repräsentativ
für die badische Entwicklung im Zusammenhang
von Naturrecht, Menschen-
und Bürgerrechten gelten könne, aber ein
früher Vertreter der rechtsstaatlichen Vorstellungen
des Konstitutionalismus sei.

Im 3. Referat behandelt Ulrich Im Hof die
,,Grund- und Menschenrechte bei Isaak
Iselin im Zusammenhang mit der Schweizer
Aufklärung". Iselin, seit 1756 Ratschreiber
in Basel und 1761 Mitbegründer
der „Helvetischen Gesellschaft", wird zugeschrieben
, einer der ersten im deutschen
Sprachraum gewesen zu sein, die Begriffe

„Menschen" und „Menschheit" mit jenen
von „Recht" und „natürlichen Rechten" in
Verbindung gebracht zu haben.

In seinem Aufsatz „Die Freimaurerei und
die Französische Revolution in Deutschland
" schneidet Winfried Dotzauer ein
ebenso interessantes wie umstrittenes Kapitel
an, das bei der neueren Jakobiner-
Forschung wieder aktuell wurde. Walter
Grab verwies darauf, daß die deutschen
Jakobiner über drei Plattformen zur Verbreitung
ihrer Grundsätze verfügten: Maurerbünde
, Publizistik und Bühne. Während
Grab zum Ergebnis kommt, daß die meisten
Jakobiner Freimaurer gewesen seien,
steht Heinrich Scheel auf dem entgegengesetzten
Standpunkt; er fand kaum erwähnenswerte
Verbindungen zwischen Freimaurern
und Jakobinern. Aus den 20 zusammenfassenden
Thesen Dotzauers seien
hier nur zwei angeführt: „In der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts hat mehr oder
weniger jede bedeutende Persönlichkeit
kürzeren oder längeren — meistens aber
kürzeren und weniger intensiven — Kontakt
mit der Freimaurerei in Deutschland
gehabt. Das Argument freimaurerischen
Zugehörigkeit reicht im Einzelfall der
ideengeschichtlichen und biographischen
Beweisführung zur Erklärung einer politischen
Extremposition nicht aus" und
„Führende Persönlichkeiten der Freimaurerei
spielen keine führenden Rollen in der
Revolution bzw. im Jakobinertum und umgekehrt
: Führende Jakobiner in Deutschland
haben weder vorher, noch zeitgleich,
noch später eine führende geistige Position
in der Freimaurerei besessen". Aus den
vom Rezensenten erforschten badischen
Jakobiner—Lebensläufen weiß man, daß
beispielsweise der Ettenheimer Arzt Dr.
Sebastian Fahrländer erst 1811 der Loge
„Brudertreue" in Aarau angehörte, 1814
Zeremonienmeister und 1816 Redner war,
dann aber 1828 austrat. Der Freistetter Karl
Ludwig Schulmeister trat erst Ende 1808
der Freimaurerloge „Saint-Jean, la Vraie-
Fraternite" in Straßburg bei. Georg List
war Mitglied der „Philantropischen Gesellschaft
" und hatte nach seinen Angaben
in München die noch nicht beschlagnahmten
Akten des verbotenen Illuminatenordens
verbrennen können. Ernst Alexan-

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