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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 95
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Aus den Peterzeller Akten vom Jahre 1757 (GLA. Karlsruhe) geht hervor,
daß diese 60 Werkschuh lang und 24 Werkschuh breit war, (1 Werkschuh =
30 cm), also ca. 18 m lang und 7.20 m breit. Diese beachtliche Größe unserer
„Martinskapelle" rechtfertigt den Schluß, daß sie eine Eigenkirche eines
Burgherrn zur fränkischen Zeit gewesen ist und wohl auf Königsgut gestanden
hat.

Auch bei vorausgehenden älteren Dynasten fehlten, wie wir wissen, Eigenkirchen
in der Regel nicht, wenngleich sie nicht immer eindeutig den Charakter
von Burgkirchen erkennen lassen60.

Während die frühen Kapellen weitgehend Pfarrechte besaßen oder wenigstens
beanspruchten, wurden die neuen Burgkapellen im Zuge des sich ausbreitenden
Pfarrzwanges überwiegend als Filialkirchen angelegt, die von
älteren Eigenkirchen des Burgherrn oder häufig von den adeligen Hausklöstern
abhängig waren61.

Es gehört zu den häufig diskutierten Problemen der christlichen Frühzeit,
ob die erste Pfarrorganisation die großräumige Pfarrei oder die sogenannte
Kleinstpfarrei war, in der nur die gelegentliche Abhaltung eines Gottesdienstes
ohne Tauf- und Beerdigungsrecht stattgefunden hat.

Zweifellos hat es in der Baar schon früh einige Großraumpfarreien wie die
Martinspfarrei in Löffingen, die Remigiuspfarrei von Bräunlingen mit Hü-
fingen, St. Martin in Hondingen und Fürstenberg und die Martinskirche in
Kirchdorf gegeben62.

Zu einer Einordnung unserer Martinskapelle auf der Benzebene fehlen
noch die kirchengeschichtlichen und archäologischen Untersuchungen. Sie
könnten das Aufgezeigte zum Beweis werden lassen.

Einen wichtigen Hinweis auf die fränkische Zeit in unserer Gegend liefert
uns das Urkundenbuch der Abtei St. Gallen. Aus der Urkunde, Karolinger,
Karl der Große 768 (771-814) vom 23. Januar 786 wurde folgendes bekannt
: „Gundrada, Nonne zu Lauterbach, verleiht an Sigmund und seine
Gattin Nandila sowie an den Prebyter Ebracher für die von ihnen der Kirche
zu Lauterbach geschenkten Hörigen (Leibeigenen) Besitzungen der
Kirche gegen Zins. (Leodrabach, ehm. Kloster Lauterbach, OA. Oberndorf,
vergl. Strälin Lp. 371)"63.

Zur allmählichen Entwicklung der Besiedlung, der kirchlichen und herrschaftlichen
Erschließung unseres Landes gehört auch die Bedeutung der
Straßen dieser Zeit. Es ist bekannt, daß es der fränkischen Hauspolitik vor

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