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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 106
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die Sasbacher Gerichtsbarkeit sich auf das Gebiet zwischen Horbach und
Smalembach erstrecke. Die zusätzliche Angabe gilt dem Dorf Ulm, von
dem es heißt, auch die Reichsleute im Gerichtsbezirk des Dorfes Ulm unterstünden
der Gebietsherrschaft des Straßburger Bischofs, denn der Gerichtsbezirk
des Dorfes Ulm gehöre mit vollem Recht zur Straßburger Kirche
.

Die genannten Klarstellungen und Ergänzungen wurden wohl deshalb notwendig
, weil inzwischen offensichtlich Streitigkeiten um die Reichsleute in
Sasbach und Ulm ausgebrochen waren. Als Beleg hierfür kann eine vom
18. Mai 1343 datierte Urkunde herangezogen werden5, in der die Streitigkeiten
zwischen der Stadt Offenburg und dem Bistum Straßburg dahingehend
beigelegt wurden, daß die Leute von Ulm, „die vom riche rürent" und
das Bürgerrecht von Offenburg erhalten hatten, dem Straßburger Bischof
„dienen süllent, die wile sü hinder imme (= ihm) sint geseßen, und sol sü do
vor ir burgreht (= Bürgerrecht in Offenburg) nüt schirmen".

Spätestens bei den in besagter Urkunde vom 13. März 1321 vorgenommenen
Präzisierungen und Ergänzungen vermißt man Hinweise auf andere
größere Ortschaften des neuen Herrschaftsgebietes, wie z. B. auf Oberkirch
, das im endenden 14. Jahrhundert zum Verwaltungsmittelpunkt und
Namensgeber des bischöflich-straßburgischen Herrschaftsgebietes in der
mittleren Ottenau werden sollte. Daß dies nicht geschehen ist, hängt ursächlich
damit zusammen, daß in diesen Ortschaften keine Reichsleute
mehr ansässig waren. Beispielsweise war Oberkirch bis 1303 im Besitz der
Grafen von Fürstenberg und in diesem Jahr durch Kauf an das Bistum
Straßburg übergegangen6.

Aufgrund der Verpfändung der genannten Reichsleute an den Straßburger
Bischof bestand für die Reichsgewalt immer noch die Möglichkeit, durch
Einlösung der Pfandschaft die bischöflich-straßburgische Landesherrschaft
in der mittleren Ortenau wieder aufzuheben. Der Nachfolger Bischof Johanns
I., Berthold II. von Bucheck (1328 - 1353), versuchte dies verständlicherweise
zu verhindern, indem er die Verwüstung der bischöflich-straßburgischen
Stadt Benfeld im Elsaß durch den Verbündeten Ludwigs des
Bayern, Graf Ulrich III. von Württemberg, zum Anlaß nahm, mit König
Ludwig dem Bayern folgenden Vertrag auszuhandeln7:

Ludwig der Bayer gewährt dem Straßburger Bischof für die in Benfeld verursachten
Schäden eine Abfindungssumme von 4000 Pfund Pfennigen;
3700 Pfund Pfennige soll Bischof Berthold DL aus dem Zoll von Oppenheim
erhalten, der Restbetrag von 300 Pfund Pfennigen wird „auf die Leute
, Gerichte und Rechte des Reiches im Oppenauer Tal und auf die dazu-

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