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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 197
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Aber 1822 kam die Lösung: Das badische Innenministerium legte die Pfarrgrenzen
fest zwischen Rippoldsau und Schapbach, wie sie noch heute verlaufen
. Und am 24. Oktober 1822 dekretierte der Konstanzer Bischof13: „...
die vorstehende neue Einrichtung und Arrondierung der Pfarrei Rippoldsau
ist mit dem Eintritt des neuen Pfarrers Johann Georg Probst daselbst in den
Genuß der PfarrRevenüen in Vollzug zu setzen". Diese Pfarrpfründe hatte
inzwischen niemand mehr in Frage gestellt, und so hatte der alte „Pfaffen-
wald"auf königlich-württembergischem Gebiet nun endgültig einen katholischen
, badischen Besitzer, diese neu gegründete Pfarrei Bad Rippoldsau.

Großherzog Ludwig von Baden, der übrigens gerne und häufig ins Wolftal
zur Kur kam und der dort z. B. am 23. Juli 1821 die „Sanktion" zur Union
der evangelischen Kirchen in Baden unterschrieben hat14, unterzeichnete
1822 die Dotationsurkunde der neuen „Säkularpfarrei". Sie hat u. a. folgenden
Wortlaut15: „Wir haben für uns und unsere Regierungsnachfolger gnädigst
zu beschließen geruht, sämtliche sowohl im diesseitigen als Königlich
Württembergischem Gebiet gelegenen Rippoldsauer Gefälle, Güter und
Gebäulichkeiten, mit Einschluß der im Königreich Württemberg befindlichen
Waldungen als Rippoldsauer Pfarr - und Kirchenvermögen, wofür es
die Krone im Staatsvertrag mit Baden vom 31. Dezember 1808 auch erkannt
hat, hiermit, jedoch mit Ausnahme der im großherzoglichen Gebiete
gelegenen Waldungen, zu erklären, und anbey die verbindliche Zusicherung
zu ertheilen, daß wenn der Fonds, aus welchem die Pfarrei Rippoldsau
zu dotieren, die Kirchen- und Pfarrgebäulichkeiten herzustellen, auch zu
unterhalten und überhaupt zu bestreiten sind, nicht ausreichen sollte, der
nöthige Zuschuß vom Großherzoglichen Finanz-Ministerium geleistet werde
". Diese Urkunde von 1822 schließt: „Dagegen befehlen wir zuversichtlich
, daß der jeweilige, von Uns als Landesfürsten allein zu ernennende
Pfarrer die theuern Pflichten eines Seelsorgers im ganzen Umfange zur Beförderung
des wahren Guten und zum Besten der seiner Sorge anvertrauten
Gemeinde mit rühmlichem Eifer erfüllen werde".

Bei der ersten allgemeinen Stellenausschreibung 1822 waren immerhin
acht Bewerber an der Pfarrei Rippoldsau interessiert. Der damals 39jährige
Pfarrverweser Johann Georg Probst16, der schon 1816 Romuald Blösch abgelöst
hatte, wurde nun endgültig als Pfarrer installiert, als erster Rippoldsauer
Gemeindepfarrer; er hat bis 1856 sein Amt wahrgenommen.

Seelsorge und Geschäftsführung

Neben der Seelsorge in der langgestreckten Pfarrei (vom Kniebis bis „vor
Seebach") war selbstverständlich die erfolgreiche Geschäftsführung im

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