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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 237
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Das Hauptzollamt Neufreistett
vom 01.01.1836-31.12.1871

Friedrich Böninger

Vorbemerkungen

Anfang des 19. Jahrhunderts befanden sich in Deutschland - bedingt durch
die vielen Kleinstaaten -, einige hundert Zoll- und Mauthgrenzen, die einem
ungestörten Warenverkehr hinderlich waren und einen wirtschaftlichen
Aufschwung wie z. B. in England unmöglich machten. Erschwert
wurde ein einheitliches Zollwesen durch den Widerstand, den Größenwahn
und den Souveränitätsdünkel der Duodezfürsten, von denen es im damaligen
Deutschland einige Dutzend gab.

Nach langwierigen Verhandlungen, die bereits während des Wiener Kongresses
1814/1815 begannen, schlössen sich 1834 der größte Teil der deutschen
Staaten unter Führung Preußens zu einem Zollverein zusammen. Es sollte allerdings
noch mehr als 50 Jahre dauern, bis sich die letzten deutschen Kleinstaaten
, die Hansestädte Bremen und Hamburg, dem Deutschen Zollverein
anschlössen, obwohl seit 1871 das Deutsche Kaiserreich bestand. Das
Großherzogtum Baden trat am 10. Juli 1835 dem Deutschen Zollverein bei.

Auch die Verhandlungen über den Beitritt Badens zum Deutschen Zollverein
gestalteten sich äußerst schwierig. „So wurde die Befürchtung ausgesprochen
, daß durch den Wegfall der Grenzen und Schlagbäume im Innern
des Deutschen Reiches und des damit verbundenen freien Warenverkehrs,
den badischen Landwirten erheblicher Schaden durch die Einfuhr von Weizen
aus Württemberg und von Wein aus Franken entstehen würde. In Flugblättern
verstieg man sich sogar soweit, den Zollverein als einen „Bund der
Hölle" zu bezeichnen. In den Zeitungen wurde die Leidenschaft so angereizt
, die schwindelhaftesten Hoffnungen den übertriebensten Befürchtungen
entgegen gestellt, daß an ein ruhiges Abwägen des Grundes für und wider
den Beitritt zum Zollverein nicht zu denken war"1.

Hauptzollamt Neufreistett

Am 01. Januar 1836 wurden sämtliche an den Grenzen der Länder und im
Inneren eines Landes befindlichen Zollstellen aufgehoben. An deren Stelle

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