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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 241
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1992/0241
Die Entwicklung der Volksschule in Hofweier
nach zwei Protokollbüchern des Ortsschulrates
von 1870 bis 1916.

Josef Bayer

Die Haupt- u. Grundschule Hofweier besitzt 2 Protokollbücher des Ortsschulrates
Hofweier, die die Protokolle der Sitzungen von 1876 bis 1916
enthalten. Die dortigen Angaben werden sporadisch noch ergänzt durch
Schulangaben des Gemeindearchivs, besonders unter den Ordnungszahlen
(OZ) Nr. 126, 127, 129, 132.

Protokollbücher beinhalten naturgemäß die Themen der Sitzungen nur
stichwortartig, sind also inhaltlich wenig ergiebig, aber sie lassen doch das
Herausarbeiten der Entwicklung des Schulwesens in Hofweier zu.

Wenn der Staat im 19. Jahrhundert auch immer mehr die Kirche, in deren
Händen das Schulwesen jahrhundertelang lag, aus der Schule verdrängte,
so bestand die Elementarschule, wie die Volksschule damals genannt wurde
, noch bis ins 3. Viertel des vorigen Jahrhunderts als Konfessionsschule.
1876 wurden die Konfessionsschulen durch die Simultanschule ersetzt.
Demgemäß fungierte der Ortsschulrat bis 1876 als „Kath. Ortsschulrat"
(unter diesem Titel wurden die Sitzungen regelmäßig eröffnet). In der Sitzung
vom 29.1.1876 löste sich der „Kath. Ortsschulrat" auf und übergab die
Aufgaben des Ortsschulrates dem Gemeinderat. Die Simultanschule sollte
besagen: die Schule ist für alle Weltanschauungen und Religionen offen; sie
untersteht einzig und allein der Verfügungsgewalt des Staates; der kirchliche
Einfluß wird ausgeschaltet - allerdings mit der Einschränkung, daß die
Kirchen das Recht haben, in diesen Schulen das ordentliche Unterrichtsfach
Religion in eigener Aufsicht zu erteilen. Eigentlich änderte sich in rein
konfessionellen Ortschaften im Schulwesen wenig, da das damalige Gesetz
vorschrieb, daß die Lehrer im Prozentsatz der Religionszugehörigkeit der
Schüler angestellt werden mußten, d. h. in rein kath. oder evangelischen
Gemeinden mußten entweder nur katholische oder nur evangelische Lehrer
angestellt werden.

Der Ortsschulrat war in der Gemeinde die für alle schulischen Belange verantwortliche
Instanz. Er hatte für die Erhaltung des Schulhauses, dessen
Ausstattung mit den notwendigen Utensilien besorgt zu sein. Über ihn lief
vom Schulamt die Schaffung von Lehrerstellen und der Verkehr des Schulamtes
mit den Lehrern; er legte die Ferien fest (mit der Auflage, die Ferien

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