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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 242
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dem Schulamt zu melden); er bestimmte Schuljahrsbeginn und -ende (immer
um Ostern herum); er hatte das Recht und die Pflicht, einen Schulbesuch
mit Prüfung zu machen, auch während des Schuljahres - bei Mißständen
bei einem Lehrer - unangemeldet zu erscheinen.

In Hofweier bestand ein Schulfonds. Er wurde begonnen durch ein Legat
der Witwe Elisabeth Fuchs, geb. Fischer, die 1838 ein Kapital von 85 fl 43
Kr. stiftete. Aus den Zinsen sollten arme Schulkinder mit Büchern und Heften
versorgt werden. Da in diesen Fonds auch die Schulstrafen flössen,
wuchs er allmählich zu einer hohen Summe heran. Am 10.3.1870 vermachte
Matthäus Rubi testamentarisch dem Schulfonds 1000 fl. „Dem Schulfonds
Hofweier vermache ich 1000 fl und müssen Zinsen hieraus alle Jahre
für zwei arme Bürgerskinder, ein Knabe und ein Mädchen, mit je 10 fl zur
Beschaffung von Bekleidungsstücken zur ersten Kommunion verwendet
werden, aus dem Rest des Zinserträgnisses sind für hiesige arme Bürgerskinder
, aber nur katholischer Konfession, die erforderlichen Schulrequisiten
anzuschaffen". Daher erscheinen in den Protokollbüchern auch laufend
die Überweisungen der Strafgelder in den Fonds und die Ausgaben für die
Ausstattung von armen Schulkindern mit Heften und Büchern sowie jedes
Jahr die Zuwendung von je 10 fl oder später von 17,30 M an zwei Kommunionkinder
.

Vor Beginn der Protokollbücher erscheinen von Lehrern in Hofweier im
Gemeindearchiv Nr. 128 am 20.5.1838 ein Oberlehrer Andreas Schmehr,
der mit diesem Datum die Stelle in Hofweier angetreten hat. Am 19.6.1852
wechselt ein Hauptlehrer Fridolin S. Schupp mit dem Hauptlehrer Wilhelm
Rapp, bisher in Littenweiler. Es ist anzunehmen, daß dessen Nachfolger
dann Hauptlehrer Phil. Jakob Schell war, der 1862 in Hofweier als Hauptlehrer
aufzog.

Zu Beginn des genannten Zeitraumes (1870) unterrichteten in Hofweier
zwei Lehrkräfte, ein Hauptlehrer und ein Unterlehrer, in vier Klassen (mit
je zwei Schuljahrgängen); die 3. und 4. Klasse wurde morgens, die l. und 2.
Klasse nachmittags unterrichtet. Am 18.2.1874 wurde durch Gesetz der
obersten Schulbehörde in Karlsruhe verfügt, daß eine Fortbildungsschule
eingerichtet werden muß. Die Verfügung wurde am 24.4.1874 im Ortsschulrat
besprochen. Man war sich über die Notwendigkeit dieser Schule
einig und verfügte, es seien wöchentlich 2 Stunden zu geben, und zwar am
Sonntag von 12 bis 2 Uhr (!). Lehrer Schell wird beauftragt, diesen Unterricht
zu übernehmen. Mit Verfügung der Schulbehörde vom 23.8.1874 wird
für die Knaben auch der Turnunterricht eingeführt, und zwar für die 3. und
4. Klassen wöchentlich je 1/2 Stunde. Die beiden Lehrer haben diesen Unterricht
zusätzlich zu übernehmen. Unterm 18.5.1882 fragt die Kreisschul-

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