Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 325
(PDF, 105 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1992/0325
mangelnden Zielstrebigkeit der Antragstellerin, ihrer Unstetigkeit und Neigung
zu Versagungszuständen nicht wahrscheinlich ist, daß sie das Abitur
bestanden hätte. (...) kann kein Studiendarlehen oder Ausbildungsbeihilfe
erhalten, auch keine Entschädigung nach § 55 BEG, weil es an dem auch
für diesen Anspruch erforderlichen verfolgungsbedingten Ausbildungsschaden
fehlt". Rechtsmittelbelehrung, im Auftrag, Dr. Krumm108.

Hitler war nicht so penibel wie Herr Krumm - Freia war ausgebürgert worden
, es ist im Bescheid sogar erwähnt. Sie hat sich, wie an der Verfolgung
der anderen Familienmitglieder zu sehen ist, mit der „Auswanderung" am
31.3. nach Schweden sicher Schlimmeres erspart. Wäre sie geblieben und
interniert worden, so wie „unser Tantchen in Berlin"1083, hätte sich Herr
Krumm etwas anderes ausgedacht. Eine Gemeinheit in amtlichem Gewand.

Der Eisner-Nachlaß

Einige Jahre zuvor hatte Freia an den bayerischen Ministerpräsidenten geschrieben
und sich nach dem Nachlaß seines Vorgängers erkundigt. Die
Bayerische Staatskanzlei teilte ihr unter dem 31.10.47 nach Cambridge mit,
der Nachlaß sei dort vorhanden und könne mit geringen Ausnahmen abgegeben
werden109. Der „ORR Levin Freiherr von Gumppenberg" meinte damit
die von Bayern als „Staatspapiere" entnommenen Dokumente, über die
es nur vage Angaben gibtl09a.

Leisers Anwalt hatte dem Landgericht Offenburg am 5.10.48 mitgeteilt, der
literarische Nachlaß Kurt Eisners „wurde, um ihn vor dem Nazi-Zugriff zu
retten, am 18.3.33 an das Fürstlich Fürstenbergische Archiv in Donaueschingen
gegeben. Von dort seien die 35 Kartons in die Bestände des Geheimarchivs
in Landshut gelangt"110. 1947 hatte es ein Angebot aus München gegeben
, den Nachlaß für 10 000 Mark an die SPD zu verkaufen111. Aber die
Schwestern waren ja wie bei der Bibliothek nicht verfügungsberechtigt laut
dem - vermutlich von Leiser verfaßten - Testament ihrer Mutter.

Ende 1952 schrieb ein bayerischer Archivdirektor nach Gengenbach, Klosterstraße
26, den Nachlaß hätten Leiser und sein Anwalt am 23.11.48 abholen
lassen. „Drei Kartons und ein Akt fehlten", das war von Leiser in einer
längeren Korrespondenz beanstandet worden. Leiser und der Anwalt erschienen
dann noch einmal persönlich am 30.4.51 in München112.

Der Kampf um das „Haus an der Stirn"

Leisers Anwalt Dreyer hatte am 7.5.48 in Offenburg vor der Restitutionskammer
die Klage eingereicht in Sachen Leiser gegen Vöigt/Böltner wegen
„Rückgängigmachung des Verkaufs des Wohnhauses Kurt Eisner". Die

325


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1992/0325