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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 326
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Ausbürgerung sollte für nichtig erklärt werden"3. Damit wäre auch der
„Kaufvertrag Deutsches Reich ./. Beklagte" vom 19.6.39 (Notariat Gengenbach
) nichtig.

Nach der Gestapo-Beschlagnahmeverfügung vom 23.10.39 hatte das Deutsche
Reich das Haus und Grundstück für 7200 RM verkauft. Leisers Offenburger
Anwalt machte Else Eisner zur Jüdin, wogegen sie schon 1928 geklagt
hatte: „Die Verfallserklärung des Vermögens von Frau Eisner erfolgte
aufgrund ihrer infolge ihrer jüdischen Rassenzugehörigkeit erforderlichen
Amigration ins Ausland". Noch immer die alte Terminologie, aber „Der
Restitutionsprozeß um das Gengenbacher Grundstück gehört, wie das Aktenzeichen
schon ausweist, mit zu den ersten Prozessen dieser Art". Der
Bewohner des Hauses war nach Mosigkau gereist und wollte Ruth sprechen
. Aber die Schwestern mußten erst mit dem dritten Erben einig werden.
Sie beantragten beim Notariat Gengenbach am 26.10.48 seine Entlassung

als Testamentsvollstrecker. „Hauptgrund
: Unüberbrückbare Feindschaft
zwischen Leiser und uns. Er
läßt uns über den Stand des Restitutionsverfahrens
im ungewissen".
Leiser habe Voigt verboten, Freia zu
beherbergen oder auch nur das
Grundstück betreten zu lassen"4.
Am 4.2.49 dann die Mitteilung von
Rechtsanwalt W., der in Rastatt so
sehr in Anspruch genommene Kollege
Heitz sei aus der Sozietät ausgeschieden
, da er Oberbürgermeister
geworden sei"5.

Das LG Offenburg wies am 19.5.50
die Beschwerde gegen Leiser zurück
mit langer Begründung"6. Leisers
Anwalt hatte am 27.2.50 einen Termin
abgesagt mit der unanfechtbaren
Begründung, der „Herr Ministerialdirektor
" müsse „heute dringend
nach Bonn zu Gesprächen mit der
Das „Haus an der Stirn" und seine Bundesregierung""7.
früheren Bewohnerinnen, 1968.

Oben rechts Freia Eisner, vor dem Am 17.4.1950 war das Landgericht
Haus Frau Dr. Strahl. Offenburg (Restitutionskammer) be-

Aufnahme: Dietrich Klettner reits dem Antrag der drei Erben in

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