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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 327
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der Hauptsache gefolgt, der Übergang des Grundstückseigentums auf die
Eheleute Voigt sei nichtig. Sie hatten eingewandt, es habe kein Nazi-Unrecht
vorgelegen bei der Einziehung des Eisner-Vermögens, sondern es sei
„in Wirklichkeit (um die) ... Durchsetzung berechtigter Steuerforderungen
der öffentlichen Hand" gegangen, „also kein Beraubungsakt""7a.

In zwei Mappen liegen in Berlin unweit vom Alexanderplatz die Einzelheiten
der „Erbauseinandersetzung 1947-1950" (S. 1 bis 199) und
„1951-1958" (S. 200-459). Es war ein langes, quälendes Gezerre, bei dem
eigentlich nichts herauskam, denn Leiser starb 1961, und das Haus wurde
später, als Freia 1975 nach Berlin übersiedeln wollte, zweimal verschenkt.
Die DDR habe von Einwanderern Vermögenslosigkeit verlangt. So kam
das Haus von Freia im Juni 1975 auf ihre Schwester Ruth, und die schenkte
es der Kommunistischen Partei. Von der soll es dann ein CDU-Stadtrat gekauft
haben - um es 1981 abzureißen118.

Hochverrat und Mietrückstände

Etwas unterhaltsamer war daneben der Streit um den literarischen Nachlaß
der Eltern. Auch hier wollte Leiser den Schwestern dazwischenkommen. Er
hatte weiter seinen bewährten Anwalt in Offenburg, mit dem er schon die
Pensionsnachzahlung in eine Münchenreise umgesetzt hatte. Die Schwestern
wurden von einem Anwalt aus Lahr vertreten. Da bot Ende 1957 der
bekannteste DDR-Anwalt seine Hilfe an. Prof. Dr. Friedrich Karl Kaul
schrieb an Ruth, er sei mit ihrem Bruder (Hans Kurt Eisner, geb. 1903) „geraume
Zeit im KZ Dachau zusammen gewesen""9. Kaul vertrat die Räumungsklage
gegen die jetzigen „Mieter", das Ehepaar Voigt.

Er „gebrauchte" dazu den Lahrer Anwalt, wie er am 11.2.58 schrieb. Dadurch
hielt ihn diese kleine Zivilsache nicht zu sehr von seiner eigentlichen
Aufgabe in der Nähe ab: „Ich verteidige um diese Zeit in Karlsruhe in einem
Hochverratsverfahren, das sich über eine längere Zeit hinzieht"120. In
den Pausen reiste er kurz nach Offenburg oder Lahr und gab seinem Kollegen
Weisungen oder bekniete Leiser: „Bin am Montag den 9.6. von Karlsruhe
nach Beendigung des Prozesses gegen Walter Fisch, der Dich im übrigen
recht herzlich grüßen läßt, nach Lahr gefahren"120". Erfolg war der Verzicht
Leisers auf sein Drittel am Erbe gegen eine Zahlung von 15 000 DM.
Damit konnten die beiden Schwestern jetzt ohne Leisers Unterschrift die
Eindringlinge aus dem „Haus an der Stirn" hinausklagen - hatten die doch
nach Rückgabe an die drei Erben keine Miete gezahlt. Ende 1954 waren es
schon 1843 DM Rückstände121.

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