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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 537
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Historische Marksteine -

zerstört durch Steinmetzbearbeitung

Gernot Kreutz

Historische Marksteine sind Kleindenkmale, an deren Erhaltung aus heimatgeschichtlichen
, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen ein
öffentliches Interesse besteht. Diese Gründe stellen ihrerseits die Grundlage
für deren Denkmalfähigkeit als Kulturdenkmal her1.

Als besonders imponierende Marksteine stellen sich Wappensteine dar, die
häufig alte Territorialgrenzen - bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts - als
Rechtsmale begleiteten, aber zumeist auch heute noch rechtlich gültige
Grenzzeichen von Gemeinden sind. In der Regel besitzen sie zumindest
noch die rechtliche Funktion als Güterstein (Grundstücksstein), beispielsweise
zur Abgrenzung von staatlichem, kommunalem oder körperschaftlichem
Besitz. Unabhängig von ihrer definitiven derzeitigen rechtlichen
Funktion sind sie allemal Kulturdenkmale, denen gesetzlicher Schutz zukommt
.

Sie sind Rechtsdenkmale, die von der „Öffentlichen Hand" an einen unverwechselbaren
Platz gesetzt wurden. Sie gelten rechtsgeschichtlich als steinerne
Urkunden, durch die sie einen öffentlichen Tatbestand, die Grenze,
bezeugen. Sie wurden mit dem jeweiligen Wappen des Territorialherrn besiegelt
.

Die Schutzvorschriften des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg
beinhalten auch, daß ihr originaler Standort beizubehalten ist, der gerade
für den Denkmalwert dieser Rechtsdenkmale als von wesentlicher Bedeutung
anzusehen ist2.

Leider müssen wir immer wieder feststellen, daß häufig ohne Not die
Kleindenkmallandschaft aus vielfältigen Gründen zunehmend ausgedünnt
wird. Aber nicht nur dies ist zu beklagen, sondern vielmehr noch die Zerstörungen
dieser kleinen Kulturdenkmale. Wenn ein Kleindenkmal zu
Steinschrott gemacht wird, weiß fast jedermann von der Unrechtmäßigkeit.
Nicht so augenfällig, aber dafür das kulturelle Bewußtsein gründlich verbildend
sind aber solche Zerstörungen, die aus einem bis dahin noch existenten
Kulturdenkmal ein Als-ob machen.

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