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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 538
(PDF, 105 MB)
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Einmalige historische Marksteine in der Ortenau wurden zu Als-ob-Denk-
malen durch veranlaßte Steinmetzarbeit hergerichtet. Sie sind also nicht nur
nicht keine schützenswerten - weder denkmal-fähig noch -würdig - Kulturdenkmale
mehr, sondern täuschen etwas vor, indem sie die Zerstörung als
ihr Gegenteil vorstellen - ein Angriff auf die historische Redlichkeit.

Wie kann es dazu kommen?

Konservieren, Restaurieren, Renovieren werden vielfach als synonyme Begriffe
gebraucht, die aber zu definieren und in ihrer denkmalpflegerischen
Anwendung detailliert zu benutzen sind.

Das Erhalten eines Denkmals ist mit dem Begriff Konservierung verbunden
und die grundlegende Tätigkeit des Konservators.

Unter Restaurierung wird die Wiederherstellung einer teilweise zerstörten,
gelegentlich auch fehlenden Oberfläche verstanden. Die eigentliche sachgerechte
denkmalpflegerische Restaurierung hat ihre Grenzen aber dort und
dann, wenn die Wiederherstellung, die sich nur auf die Fehlstellen beziehen
darf, den Zustand der noch vorhandenen originalen Oberfläche erreicht hat.
Was darüber hinausgeht, ist vom Objekt her gesehen eine nicht zu vertretende
unsachgemäße Bearbeitung, weil sie die Zerstörung von Originalsubstanz
zwangsläufig miteinschließt.

„Daß eine steinmetzmäßige Überarbeitung eines verwitternden Flurdenkmals
... nichts mit Restaurierung zu tun hat, bedarf keiner weiteren Erörterung3
." Und genau darum geht es, wenn das Überleben eines historischen
Marksteins durch sogenannte steinmetzmäßige Nacharbeit nicht mehr gegeben
ist. Ein verwitternder Markstein bleibt fast bis zu seinem „natürlichen
" Ende noch ein Kulturdenkmal - etwa mit einem langsam absterbenden
Naturdenkmal zu vergleichen. Hingegen ist die Zerstörung eines historischen
Marksteins dadurch besiegelt, wenn beispielsweise einerseits seine
verwitternden originalen Wappen so entfernt werden, daß keine denkmalpflegerische
Verbindung mehr zur Originalfigur besteht und andererseits
ohne authentische Vorlagen neue Figuren eingehauen werden. Die ursprüngliche
Denkmalfähigkeit ist verlorengegangen, da das wesentliche
Merkmal - die originalen Figuren - eines solchen Wappensteins nicht mehr
vorhanden ist. Etwaige authentische Vorlagen für die Einmeißelung von Figuren
können in aller Regel bei einem verwitternden mehrere Jahrhunderte
alten historischen Markstein nicht vorliegen. Weder Zeichnungen oder gar
Beschreibungen können dazu hergenommen werden. Auch ältere, bestenfalls
doch nur einige Jahrzehnte alte Fotos, scheiden als verbindliche Vorla-

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