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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 62
(PDF, 129 MB)
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die übrigen Anlagen ist das Regierungspräsidium Freiburg bzw. das Staad.
Gewerbeaufsichtsamt Freiburg zuständig.

Naturschutz

Der Zielsetzung des Naturschutzgesetzes, die freie Natur als Lebensgrundlage
von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen, zu pflegen und zu
entwickeln, wird insbesondere durch die Ausweisung von Natur- und
Landschaftsschutzgebieten entsprochen. Im Ortenaukreis konnten in den
letzten 20 Jahren immerhin Flächen von insgesamt 1973 ha unter Naturschutz
gestellt werden, wobei die Schutzgebiete des „Taubergießen" mit
1 265 ha, die „Elzwiesen" mit ca. 300 ha und das „Karlsruher-Grat-Gott-
schlägtal" mit 154 ha zu den größten und wertvollsten Flächen zählen. Im
gleichen Zeitraum wurden Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche
von 4672 ha ausgewiesen. Größte Gebiete sind hier das „Obere
Achertal" mit 3600 ha und das „Moosenmättle" auf Gemarkung Wolfach
mit 591 ha. Zusammen sind annähernd 9% der Kreisfläche unter Natur-
und Landschaftsschutz gestellt.

Ein wichtiges Hilfsmittel zur fachlichen Beratung - auch für die Gemeinden
- stellt die vom Ortenaukreis in den letzten Jahren durchgeführte Kartierung
der Feuchtgebiete dar. Die erhobenen Daten erleichtern die Arbeit
der Naturschutzbehörde und können auch als Grundlage im weiteren Sinne
für die durch den Gesetzgeber geforderte Biotopkartierung dienen.

Abfallwirtschaft

Die schadlose Entsorgung von Abfällen hat sich in den letzten Jahrzehnten
zu einem gewichtigen Umweltproblem entwickelt. Es war notwendig, die
stark ansteigende Müllflut in geordnete Bahnen zu lenken.

Abfallwirtschaft heute

Der Ortenaukreis hat in seiner neugefaßten Abfallwirtschaftssatzung die
Bestimmung des § 1 Landesabfallgesetz übernommen. Danach ist jeder
gehalten.

- das Entstehen von Abfällen zu vermeiden,

- die Menge der Abfälle zu vermindern,

- die Schadstoffe in Abfällen gering zu halten,

- zur stofflichen Verwertung der Abfälle beizutragen.

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