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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 84
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zubringen. Ein wahrlich hoher Prozentsatz, der den Landkreis noch vor
große Probleme stellen sollte.

Im Eingliederungsgesetz heißt es ziemlich lapidar und vereinfachend:

„Die Eingliederungsbehörden bringen die Personen, soweit erforderlich,
vorläufig unter und gewährleisten die Abstimmung mit den anderen Eingliederungsmaßnahmen
und -hilfen. Dabei wirken sie im Benehmen mit
den anderen Trägern auf eine zügige endgültige Unterbringung und sonstige
Eingliederung hin. Übergangswohnheime und Ausweichunterkünfte
stehen in der Trägerschaft des Landes. Sie werden von den Eingliederungsbehörden
im Namen des Landes geschaffen, verwaltet und betrieben. Die
Kreise stellen hierfür das notwendige Personal zur Verfügung."

Erst die kommenden Monate zeigten wie arbeits-, zeit- und damit personalintensiv
die praktische Umsetzung des gesetzlichen Aufgabenkatalogs war,
wie groß der Ermessensspielraum war, den es nicht allein mit Verwaltungs-
sondern auch mit Lebenserfahrung der Mitarbeiter auszufüllen galt. Zur
Durchsetzung bisweilen auch unpopulärer Maßnahmen gehörten Entschlossenheit
, Beharrlichkeit und Verhandlungsgeschick genauso wie Einfallsreichtum
, Couragiertheit, Spontaneität und soziales Engagement. Daß
es für den Umgang mit Aussiedlern eines besonders behutsamen Einfühlungsvermögens
bedurfte, verstand sich von selbst.

Am Dienstag, den 2. Januar 1990, dem ersten Arbeitstag nach Inkrafttreten
des neuen Gesetzes, hatte man sich viel vorgenommen. Doch daraus wurde
nichts. Der Flur zur Eingliederungsbehörde war bereits am frühen Morgen
voller Menschen. Die Telefone liefen heiß. Bereits Wochen zuvor hatte das
Regierungspräsidium aus Personalmangel die ratsuchenden Aussiedler und
Betreiber auf die geänderten Zuständigkeiten des neuen Jahres verwiesen.
Diese wollten nun mit Recht Antwort auf ihre vielen Fragen und Probleme
. Kinder sollten zu ihren Eltern verlegt werden, Familien mit Kleinkindern
fehlte Kindernahrung, Ruhestörungen sollten eingestellt werden, Betreiber
wollten früher ihr Entgelt überwiesen haben usw. Die nächsten Tage
verliefen ähnlich. Sehnlichst erwartete man die Fertigstellung des
Wohnheims in Urloffen, um zumindest etwas Luft zu bekommen. Doch bis
dahin sollten noch drei Monate vergehen.

Um den drohenden Kollaps in den Wohnheimverwaltungen zu vermeiden,
wurden in einem ersten Schritt sämtliche Ausweichunterkünfte zu Beginn
des neuen Jahres organisatorisch der Eingliederungsbehörde zugeordnet.
Im Klartext hieß dies, daß für die Abrechnungen mit den Inhabern der Beherbergungsbetriebe
, für die Gebührenrechnungen der untergebrachten

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