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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 87
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te liegt zwischen 4,0 und 4,5 m2 pro Person, Gemeinschaftsräume nicht
eingerechnet. Für drei bis fünf Familien stehen jeweils eine Küche und ein
Bad zur Verfügung. Es ist nur Selbstverpflegung möglich. Neben dem
Heimleiter, der in Personalunion noch andere Objekte verwaltet, ist dort
ein Hausmeister tätig. Für die soziale und kulturelle Betreuung durch
Wohlfahrtsverbände und Landsmannschaften sind entsprechende Räumlichkeiten
eingerichtet. Die durchschnittliche Verweildauer liegt in Abhängigkeit
vom Wohnungsmarkt zwischen ein und zwei Jahren. Für das öffentlich
-rechtlich ausgestaltete Benutzerverhältnis sind monatliche Gebühren
von den Bewohnern zu entrichten. Die obigen Angaben gelten
übrigens im großen und ganzen für sämtliche Ortenauer Wohnheime.

Neben den immer stärker angewachsenen Aufgaben wie Aussiedlerbetreuung
und -beratung, Gebührenerfassung und -berechnung, Hotelabrechnungen
standen viele Umeinweisungsverfahren vornehmlich von Aussiedlern
aus der ehemaligen UdSSR an. Infolge der neuen Quotenregelung waren
viele Großfamilien, die es immer gewohnt waren zusammenzuleben, plötzlich
auseinandergerissen worden. So wurden Eltern mit Kleinkindern dem
Ortenaukreis zugeteilt, hingegen kamen die Großeltern nach Ravensburg;
der Bruder mit Familie mußte im Ortenaukreis Aufenthalt nehmen, die
Schwester mit Familie fand sich im Main-Tauber-Kreis wieder. Nur zu verständlich
waren die Zusammenlegungswünsche der Betroffenen. Da die
Unterbringungsplätze im Ortenaukreis rar geworden waren und der Aufnahmedruck
von immer mehr Menschen anhielt, konnte leider nur in vereinzelten
Härtefällen positiv entschieden werden.

Einige wenige versuchten, eine für sie ungünstige Verteilungsentscheidung
zu umgehen, indem sie bereits bei Bundes- und Landesdurchgangslagern
auf eine angeblich private Wohnung im Ortenaukreis verwiesen. In Wirklichkeit
kamen sie bei Verwandten oder Bekannten privat unter, in der
Hoffnung, bald eine eigene Wohnung im Kreis zu finden. Doch oft hielten
diese „Couch- und Wahlverwandtschaften" nicht lange, und man versuchte
eine nachträgliche Aufnahme in die staatl. Unterbringung zu erreichen.
Auch in diesen Fällen mußte restriktiv entschieden werden, um die durch
hohe Zugangszahlen ohnehin bis aufs äußerste angespannte Unterbringungssituation
nicht noch weiter zu verschärfen. Außerdem galt es, Präze-
denz- und Berufungsfälle strikt zu vermeiden.

Ende Mai 1990 kletterte der Unterbringungsbestand mit knapp 4 300 Belegungen
, davon 3 500 in Ausweichunterbringung, auf eine neue Rekordmarke
. Und der Kulminationspunkt war noch immer nicht erreicht. Da
selbst kleinere und kleinste Gaststätten und Pensionen zwischenzeitlich belegt
waren, Appelle des Landratsamts auf Bereitstellung anderer Unter-

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