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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 162
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Waldordnung von 1492 betrafen die Hälfte das Eckerrecht, ein Zeichen,
welche Bedeutung die Schweinemast in der Waldnutzung gewonnen hatte.
Die Einschränkung des Eintriebs bei halber Ernte war zur Zeit der Entstehung
des Ulmer Weistums noch nicht nötig gewesen, ein erster Hinweis
auf die stetig wachsende Zahl der Markgenossen.

In den noch folgenden Waldordnungen wurde nur noch in der von 1538 in
drei nebensächlichen Punkten auf das Eckern eingegangen:

1. Der erste erlaubte den Schweineeintrieb nur für solche Tiere, die bereits
am Jacobitag (25. Juli) im Besitz des Tierhalters waren. Damit sollte offenbar
verhindert werden, daß Berechtigte mit unbegrenzten Schweinerechten
(die Spitzen der Grundherrschaften!), dann, wenn ein gutes Eckerjahr erkannt
würde (was erst im August möglich ist), ihren Schweinebestand
durch Zukauf erhöhten. Bei schlechter Ernte wäre ein solches Vorhaben
sehr unrentabel.

2. Die Waldhöfe sollten ihre Schweine nur mit der allgemeinen Herde, auf
jeden Fall aber nicht vorzeitig in den Wald treiben. Eine Nichtbeachtung
dieser Bestimmung hätte ihnen bei ihrer Nähe zu den Eckerbäumen große
Vorteile verschafft.

3. Der dritte Punkt betraf das Verbot der Spekulation mit Schweinerechten
durch Kauf und Wiederverkauf27.

Zum Abschluß des Themas Schweinemast wollen wir einen zahlenmäßigen
Überblick gewinnen, wieviel Schweine nach den Angaben von 1492
ungefähr in den Fünfheimburgerwald getrieben wurden:
Das Lichtenauer Heimburgtum bestand nach dem Salbuch von 149228 aus
108 Haushaltungen (Lichtenau 41, Scherzheim 28, Helmlingen 28,
Muckenschopf 11), das ergab vervierfacht einen Schweineeintrieb von 432
Stück. Die drei Förster und der Oberheimburge von Lichtenau durften je
32 Schweine eintreiben (= 128 Stück). Zusammen ergab das 560 Schweine.
Dazu kamen noch die vier übrigen Heimburgtümer, die Herrschaft Lichtenberg
und das Kloster Schwarzach, so daß wir davon ausgehen dürfen,
daß die Gesamtzahl der Schweinerechte näher bei 2000 als bei 1000 lag,
eine wahrhaft erstaunliche Menge. Dabei darf nicht vergessen werden, daß
für die Bürger noch die Gemeindewälder zur Verfügung standen (und für
den Abt die Klosterwälder). Der Schweinefleischverbrauch muß als im 15.
Jahrhundert sehr viel höher gewesen sein als zur Zeit der Auflösung der
Waldgenossenschaft.

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