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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 177
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von Hanau-Lichtenberg, die einzigen Jagdberechtigten. Da der Fünfheim-
burgerwald eine Art Kondominium war, mußten sich die Bannherrn über
die Ausübung dieses Rechts einig werden. Das geschah bereits im Vertrag
von 1422. Sie teilten das ganze Gebiet in zwei Jagdbezirke auf, und zwar
mittels einer Linie, die von Ost nach West mitten durch den Hof von Sippenesch
verlief. Südlich dieser Grenze sollten die Grafen von Hanau-Lichtenberg
jagen, nördlich davon die Äbte von Schwarzach.

Eine kleine Episode aus dem Jahre 1789 (23. April) gibt uns einen Einblick
in den Wildbestand kurz vor der Aufteilung des Waldes: Der Lichtenauer
Jäger hatte einen Hirsch angeschossen, der aber noch in den klösterlichen
Jagdbezirk fliehen konnte, wo ihn der Schwarzacher Jäger mit zwei
Schüssen erlegte. Dieser Vorfall setzte die Kanzleifedern in Bewegung, um
das Problem zu lösen, wem der Hirsch nun eigentlich gehöre.

Etwa um dieselbe Zeit (15. Jan. 1789) versuchte das Kloster in einem umfangreichen
„Pro memoria" zu beweisen, daß das 1422 als Jagdgrenze festgelegte
Sippenesch eigentlich ganz am Südrande des Fünfheimburgerwal-
des läge und daß deshalb fast der ganze gemeine Wald klösterliches Jagdgebiet
wäre. Durch die kurz danach in Gang gesetzte Aufteilung des Waldes
verlief der Streit im Sande.

Die Turbulenzen des 18. Jahrhunderts

In der Geschichte des Fünfheimburgerwaldes läßt sich die Geschichte des
18. Jahrhunderts als eines Jahrhunderts der Turbulenzen kennzeichnen.
Das begann schon im zweiten Jahrzehnt (1720-32) mit einem Kleinkrieg
um den Warmersbrucher Hof3. Dieser begann damit, daß der Meier des
Hofs in Übereinstimmung mit dem Abt, ohne Genehmigung durch den
Oberbannherrn, das Hofgelände auf Kosten des gemeinen Waldes erweiterte
und das „eroberte" Gelände mit Zäunen und Gräben sicherte. Die Gemeinden
des Heimburgtums Lichtenau protestierten beim Oberbannherrn,
rissen die Zäune nieder und trieben ihre Herden auf die Matten des Hofs.
1722 zerstörten die Waldgenossen des Lichtenauer Heimburgtums abermals
die Zäune und trieben dieses Mal die Scherzheimer Roßherde auf die
Hofweide. Ein Jahr darauf (1723) solidarisierten sich auch die Heimburg-
tümer von Schwarzach, Greffern und Moos mit Lichtenau. Sie rissen mit
Frönern die Zäune ein und warfen die Gräben zu. Am 5. Juli desselben
Jahres erschien der Lichtenauer Heimburge mit 20 Wagen und führte die
teilweise schon gebundene Frucht hinweg. Jetzt wurde die ganze Affäre
durch den Abt vor Gericht gebracht. Im darauffolgenden Jahr (1724) er-

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