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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 187
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Vorteil für Greffern gering. Wie sich dieses Problem entschärfte, erfahren
wir später.

Die Teilung des Heimburgtums Schwarzach bot sich an. Die Grenze des
gemeinen Waldes lag nur unweit des Hildmannsfelder Ortsetters.

Für das Oberheimburgtum Lichtenau war diese Angelegenheit schon
schwieriger. Man einigte sich auf eine Teilung nach der Zahl der Berechtigten
und kam zu folgendem Ergebnis: Lichtenau 256 Morgen, Scherzheim
168 Morgen, Muckenschopf 81 Morgen. Die Anteile dieser drei Gemeinden
schlössen sich direkt an die Ostgrenze ihrer Gemarkungen an. Die
40 Morgen von Graueisbaum teilten als schmaler Streifen den Scherzhei-
mer gemeinen Wald. Die Helmlinger 113 Morgen lagen in zwei Anteilen
jeweils nördlich und südlich des Muckenschopfer Anteils68.

Auf der Übersichtskartenskizze am Beginn dieser Arbeit (Abb. 1) erscheint
der Fünfheimburgerwald als ein homogenes (durch Schraffur gekennzeichnetes
) Gebilde. Bei näherer Untersuchung der Verhältnisse (siehe
Abb. 4) erweist es sich aber, daß die Homogenität stark gestört war
durch viele Inseln privaten Eigentums, die in den großen Rahmen des genossenschaftlichen
Waldbesitzes eingebettet waren. Gewinnen wir - im
Süden beginnend - einen Überblick über diese Enklaven:

Der Hurstscholen im Südwesten und auch der Warmersbrucher Hof im
Südosten gehörten dem Kloster Schwarzach. Der erstere wurde bei der
Teilung Muckenschopf zugesprochen. Als Ersatz erhielt das Kloster ein
Gelände im Norden bei Münchrod. Ganz in der Südostecke lagen die
Muhrmatten, ein Besitz des „Scherzheimer Heiligen". Ein Kuriosum bildete
die Banzematte, eine heute vom Wald umschlossene Wiese von rund 25
Morgen Größe. Sie wurde nach dem überlieferten Besitzstand aufgeteilt:
Eine Hälfte an Lichtenau, ein Viertel an Ulm, ein Achtel an Schwarzach
und jeweils ein Sechzehntel an Moos bzw. Greffern. Im Lichtenauer Waldanteil
lagen die beiden Enklaven Benzhurst (im Westen) und Haberfeld (im
Osten). Nach der Wackhurst im Ulmer Feld verzeichnen wir noch den ehemaligen
Hof Sippenesch (heute Gemarkung Moos), der im Spätmittelalter
zusammen mit Ulm und Hunden als Bestandteil der Kaplanei Ulm angegeben
wurde. Im Norden beschlossen das Rodelsrod und das Münchrod die
Serie der privaten Besitzer69.

Für das gemeinsame Hoheitsrecht der beiden Bannherrn südlich von Sippenesch
erdachte man auch eine Teilung: Die neue Hoheitsgrenze begann
bei Michelbuch als eine lange Gerade, die den Grefferner Anteil ungefähr
halbierte, nach einem Knick nach Osten auf den Westrand der Banzenmat-

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