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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 271
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Herkunft konfrontiert wurde
. Die Situation der in
Frankreich lebenden Ausländer
hatte sich verschärft
und im Elsaß waren die
aus Deutschland eingewanderten
Anhänger der Revolution
wie auch die elsässi-
schen Parteigänger schärfsten
Verfolgungen ausgesetzt
. Auf den am 14. Dezember
1793 verhafteten
Eulogius Schneider35 bezog
sich der Anwurf des
Volksrepräsentaten Saint-
Just, der angesichts der militärischen
Bedrohung
Straßburgs im Herbst mit
Lebas als außerordentlicher
Kommissar zur
Rheinarmee geschickt worden
war, als er in seiner
Direktor Jean-Frangois Reubell Rede vom 13. März 1794

davon sprach, daß ein
Marat in Straßburg gewesen
sei: „er nannte sich den Marat des Rheins: er war Priester und Österreicher
; er hatte die Konterrevolution gemacht"36. Schneider wurde am
1. April von dem Revolutionsgerichtshof in Paris zum Tode verurteilt. Mit
dem Dekret vom 18. April 1794 wurden alle Ausländer vom öffentlichen
Dienst ausgeschlossen, um nur einige Beweggründe anzuführen, die Otto
bewegt haben müssen, seinen Geburtsort Kork zu verleugnen. In seinem
Schreiben vom 7. Juli an Reubell führte er an, daß er für den Unterhalt
einer zahlreichen Familie verantwortlich sei und eine entsprechende
Existenz benötige; da wäre es geradezu verantwortungslos gewesen, auf
eine rechtsrheinische deutsche Herkunft hinzuweisen. „Vor allem seit der
Ernennung Reubells zum Direktor", schrieb Robert Marquant mit Blick
auf die Position Reinhards, „hatte das Direktorium eine ziemlich deutschfeindliche
Politik verfolgt"37. Reubell leitete das Schreiben bereits am
nächsten Tag mit der Bitte um Auskunft jenem noch amtierenden Außenminister
zu, der den Bittsteller bei der Reorganisation des Amtes nicht
mehr berücksichtigt hatte. Otto, der zu dieser Zeit in Paris am quai de
Chaillot wohnte, hatte nichts erreicht. Was sollte er nun tun, da er vor drei
Jahren seine Mutter hatte zu sich kommen lassen, für die er sorgen mußte,

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