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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 302
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sich dieser noch bis 1820 halten: Sein Tod rettete ihn vor der Amtsenthebung
.

Wesentlich günstiger als in den Talgemeinden der bischöflich-straßburgi-
schen Landesherrschaft war die Lage in den Gemeinden der Reichsland-
vogtei Ortenau. Dort hatte der Staat die Aufsicht und die Kontrolle über
das Schulwesen an sich gezogen; unter den Bedingungen des Aufgeklärten
Absolutismus wirkten Reformimpulse, die doch beträchtliche Verbesserungen
erbrachten.

Schon in der Zeit, als die Ortenau noch als Lehen an die Markgrafen von
Baden-Baden vergabt war, begannen die Reformen. August Georg von Baden
setzte bei der Verbesserung der Lehrerbesoldung an. Zur Finanzierung
sollte die Hälfte der Gelder, die bislang für Weinkäufe verwendet worden
waren, herangezogen werden.

Nach einer Zusammenstellung des Gerichtsvogtes waren allein im Landgericht
Appenweier15 1762 1561 Gulden und 36 Kreuzer bei Güterverkäufen
in Wein umgesetzt worden. Nachdem 1771 die Ortenau wieder an Österreich
kam, erhofften die Untertanen, daß diese Bestimmung fallen würde.
Doch 1772 erneuerte die vorderösterreichische Regierung den Erlaß, daß
die Hälfte der Weinkaufsgelder beim Vogt für Schulzwecke zu erlegen
sei16. In einer Bittschrift vom 18. März 1773 klagten die Ortenauer Bewohner
heftig gegen diese Bestimmung: Sie sei eine Belastung für Käufer
und Verkäufer, die Wirte würden in ihrer Existenz bedroht17. Der Widerstand
gegen die Besserstellung der Lehrer ist auch ein Indiz dafür, daß im
allgemeinen Bewußtsein die Bedeutung der Schule kaum zur Kenntnis genommen
wurde.

Maria Theresias „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-,
Haupt- und Trivialschulen in sämtlichen kaiserlich-königlichen Erbländern
" vom 6. Dezember 1774 war ein entscheidender Markstein zur Verbesserung
der Schulen. Die Schulpflicht wurde eingeführt, die Lehrinhalte
festgelegt, mit Hilfe von Schulprüfungen und Visitationen sollte das Schulwesen
beaufsichtigt werden. Staatlich geregelt wurde die Lehrerausbildung
, Schulzeit und Schullaufbahn. Ansätze einer kindgerechten Pädagogik
wurden zum ersten Mal in einer staatlichen Verordnung formuliert:

Bey dem Unterrichte muß nicht bloß auf das Gedächtnis gesehen,
noch die Jugend mit dem auswendig Lernen über die Notwendigkeit
geplagt, sondern der Verstand derselben aufgeklärt, ihr alles
verständlich gemacht und die Anleitung gegeben werden, über das
Gelernte sich richtig und vollständig auszudrücken18.

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