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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 366
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nicht auf. Dies hat Stiefel in seinem Buch über die Revolution wohl zu der
Annahme verleitet, Werner sei in der Schweiz gestorben38. Dem war jedoch
nicht so. Laut einem Bericht des Oberkircher Oberamtmanns hielt
sich Werner, „einer der gefährlichsten Koryphäen der jüngsten Revolution"
im November 1851 unter falschem Namen in der Nähe Straßburgs auf. In
den Akten des badischen Innenministeriums (17. Dezember 1851) wird zudem
erwähnt, daß der politische Flüchtling dort häufig von seiner Frau besucht
werde. Auf die französischen Behörden, so das Ministerium, solle
dahingehend eingewirkt werden, daß „dieser gefährliche Mensch" durch
„geschärfte Nachforschungen" nach seinem „Schlupfwinkel" verhaftet und
aus Frankreich ausgewiesen werde39. Soweit kam es jedoch nicht. Denn
auch Werner schiffte sich nach New York ein. In Amerika verlieren sich
dann allerdings seine Spuren, so daß nicht nur von Sigel40, sondern auch
140 Jahre lang in deutschen Archiven vermutet wurde, Werner sei dort gestorben
. Dagegen waren zwei ältere Mitglieder der Familie überzeugt,
Werner sei nach der Amnestie im Jahre 1862 wieder nach Deutschland
zurückgekehrt. Erst nach umfangreichen Recherchen gelang es anhand von
Akten des Staatsarchivs Freiburg, nachzuweisen, daß ein Advokat Max
Werner in den Hof- und Staatshandbüchern des Großherzogtums Baden
von 1869 bis 1874 registriert war. Unklar blieb jedoch, ob es sich dabei
nicht um Werners gleichnamigen Sohn handeln könnte, der ebenfalls nach
Amerika emigrierte. Weitere Nachforschungen ergaben, daß am 18. Oktober
1870 einige Männer einen „Altkatholikenverein" gegründet hatten,
dessen Vorstand ein Anwalt namens M. Werner angehörte. Daß es sich
tatsächlich um den ehemaligen Kriegsminister der Revolutionsregierung
handelte, belegt das Rastatter Wochenblatt Nr. 10 vom 23. Januar 1875:
„Zu Offenburg starb am 20. ds. Mts im Alter von 60 Jahren Anwalt Werner
, bekannt aus dem Jahre 1849, später in Amerika und seit Jahren wieder
als Anwalt in der Heimat thätig. In die neuen deutschen Verhältnisse hatte
er sich vollständig gefunden". Und der Ortenauer Bote Nr. 18 v. 21. Januar
1875 meldete: „Am gestrigen Nachmittag erfolgte der Tod des Herrn Anwalts
Werner, eines Mitglieds des Altkatholikenausschusses".

Obwohl sich Max Werners demokratische Hoffnungen nicht erfüllten und
fraglich ist, ob ein Sieg der Revolution und das Entstehen eines Deutschen
Reichs und einer Massendemokratie mit ausgeprägt expansiven, großdeutschen
Zielen, nicht eine für ganz Europa äußerst gefährliche Situation heraufbeschwört
hätten, ist die Revolution aus heutiger Sicht nur bedingt gescheitert
. Die „Grundrechte des deutschen Volkes" wurden zwar 1852 für
ungültig erklärt, und die Verfassung der Paulskirche ist nie in Kraft getreten
, doch begründete die 1848/49. Bewegung eine deutsche demokratische
Tradition. Das Mammutwerk der Nationalversammlung hat nicht nur in
der Verfassung der Weimarer Republik, sondern auch im Grundgesetz der

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