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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 508
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fungsverhandlung am 8. Februar 1949 bestätigte das Gericht das Todesurteil
, wandelte es aber später auf dem Gnadenweg in lebenslänglich und
schließlich in 20 Jahre Zuchthaus um. Am 21. Januar 1957 wurde Alex
vorzeitig aus der Haft entlassen. Den Vorwurf der Mitwirkung an Häftlingstötungen
in Offenburg, so behauptete Alex später, habe das Gericht
fallenlassen. Albert Rinkel wurde nach Kriegsende in Konstanz von ehemaligen
Häftlingen erkannt und der französischen Gendarmerie übergeben,
die ihn ebenfalls in Germersheim inhaftierte. Sein Todesurteil blieb bestehen
, er wurde am 18. Juni 1949 in Rastatt hingerichtet.

Der stellvertretende Kommandant Johann R flüchtete nach Kriegsende in
die Schweiz, wo er als Sohn eines Schweizers Bürgerrecht genoß. Auf Veranlassung
des Rastatter Militärgerichts nahmen ihn die Schweizer Behörden
1947 fest. Am 23. Juli 1953 verurteilte ihn das Appellationsgericht Basel
-Stadt wegen wiederholter Tötung zu zwölf Jahren Zuchthaus; nach
Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe erhielt er auf den Rest bedingten
Straferlaß. Die Vorgänge in Offenburg spielten bei der Strafzumessung keine
Rolle, da R für sich behielt, daß er dem Baukommando aus Flossenbürg
angehört hatte. Er starb am 27. Mai 1969 in Hamburg.

Das Mahnmal für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf dem
Alten Friedhof Offenburg. Foto: Bernd Boll

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