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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 670
(PDF, 129 MB)
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Beiträge für unser Jahrbuch „Die Ottenau" sind bis spätestens 1. April
jeweils an die Schriftleitung zu richten. Bitte nur druckfertige Originalbeiträge
! Für Inhalt und Form der Arbeiten sind die Verfasser verantwortlich
. Die Zeit der Veröffentlichung der angenommenen Arbeiten muß sich
die Schriftleitung vorbehalten. Der Abdruck aus der „Ortenau" ist nur mit
Genehmigung der Schriftleitung gestattet, die sich alle Rechte vorbehält.
Für unverlangte Manuskripte und Besprechungsstücke kann keine Haftung
übernommen werden. Rücksendung kann nur erfolgen, wenn Rückporto
beiliegt. Besprechungsstücke sind ebenfalls an die Schriftleitung zu senden.

Die Verfasser erhalten 10 Autorenexemplare ihrer Beiträge unberechnet.
Wegen vieler Anfragen weisen wir darauf hin, daß jedermann Sonderdrucke
einzelner Beiträge in beliebiger Zahl bestellen kann, spätestens gleich nach
Zustellung des Jahrbuchs. Danach können die Einzelbeiträge nicht mehr
geliefert werden, nur noch der ganze Band, solange der Vorrat reicht.

Bestellungen auf noch lieferbare Jahrbücher sowie die Registerbände I
(1910-1981) und II (1982-1990) nimmt die Geschäftsleitung (Postfach
15 69, 77605 Offenburg) entgegen, soweit noch Exemplare vorhanden sind.

Damit unsere Jahresbände, aber auch andere für unsere Vereinsbibliothek
wertvolle Literatur aus Nachlässen verstorbener Mitglieder nicht verlorengehen
, bitten wir die betreuenden Erben, sich mit unserer Geschäftsstelle in
Verbindung zu setzen. Wir könnten dann auch den zahlreichen Wünschen
auf Lieferung früherer Jahrbücher besser nachkommen.

Laut Beschluß der Jahresversammlung 1988 beträgt der Jahresbeitrag derzeit
:

30,- DM für natürliche Personen und Schulen

50,- DM für juristische Personen und Körperschaften

Spenden sind erwünscht und werden dankbar angenommen.

Der Historische Verein für Mittelbaden e. V. ist nach dem Freistellungsbescheid
des Finanzamtes Offenburg vom 29. Juni 1992 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9
KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar
steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51
ff. AO. dient.

Die Mitglieder der Mitgliedergruppen entrichten den Jahresbeitrag an deren
Rechner, die Mitglieder der überregionalen Mitgliedergruppe (die also keiner
Mitgliedergruppe angehören) überweisen auf die Konten des Historischen
Vereins für Mittelbaden e. V. (Volksbank Offenburg: Nr. 6 295 509,
BLZ 664 900 00, Sparkasse Offenburg: Nr. 00-361 618, BLZ 664 500 50
oder Konto Nr. 6057-756, Postgiroamt Karlsruhe, BLZ 660 100 75).

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