http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0074
die Finanzausstattung zur Folge. Um den drastischen Anstieg der Beitragssätze
der gesetzlichen Krankenkassen zu vermeiden, dürfen in den Jahren
1993 bis 1995 die Etats der Krankenhäuser nur noch in dem Umfang angehoben
werden, wie die Beitragseinnahmen von den Mitgliedern aller Krankenkassen
prozentual ansteigen. Diese sogenannte „Budgetdeckelung" auf
dem Niveau des Jahres 1992 führte im Jahr 1993 in den Kreiskrankenhäusern
zu folgenden Konsequenzen:
- strenge Budgetierung der Personal- und Sachaufwendungen auf dem
Niveau des Jahres 1992;
- vorübergehende Nichtbesetzung frei werdender Stellen;
- Budgetierung der Zahl bzw. Kosten teuerer Implantate;
- Budgetierung der Fallzahlen;
- Einrichtung von Sparkommissionen;
- gebremste Anpassung an den medizinischen Fortschritt.
Eine Verbesserung gegenüber den bisherigen Verhältnissen brachte das
GSG für den Pflegebereich mit sich. Die Einführung der Pflegepersonalregelung
bedeutet die Ablösung der von den heutigen Verhältnissen in der
Pflege tatsächlich überholten Anhaltszahlen im Pflegedienst. Im Bereich
der Erwachsenenkrankenpflege sind Stellenerhöhungen um ca. 15% gegenüber
1992 zu erwarten.
Kreiskrankenhaus Achern
Zum 1. Juli 1993 ging die EDV-unterstützte Kommunikation im Kreiskrankenhaus
Achern in Betrieb. Damit können Patientendaten und Leistungsanforderungen
direkt von den Stationen über Bildschirm abgerufen
werden.
Kreiskrankenhaus Euenheim
Seit langem besteht im Kreiskrankenhaus Euenheim in baulicher Hinsicht
weiterer Sanierungsbedarf. Nach der bereits erfolgten Sanierung des OP-
Bereiches sollen künftig weitere Arbeiten im gesamten Haus, insbesondere
im Pflegebereich, folgen. Erste Planungsentwürfe hierzu liegen bereits vor;
ein entsprechendes Raumprogramm wurde dem Land Baden-Württemberg
zur Genehmigung vorgelegt.
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