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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 116
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mit den Landesdenkmalämtern Stuttgart und Freiburg wurden die Museumsfrage
allgemein, sodann aber auch der mögliche Standort des
Schauinslandhauses im Museumsbereich erörtert.

Danach galt es, im November 1977 Kontakte mit dem Landkreis Breisgau-
Hochschwarzwald aufzunehmen, um das Neubaugesuch des Inhabers des
„Reesehanselhofs" voranzutreiben und zugleich den Abbruch des alten
Hofgebäudes für das Gutacher Museum zu ermöglichen. Bis Mitte Mai

1978 schienen sowohl die finanziellen Mittel wie auch die baurechtlichen
Fragen geklärt. Da tauchte ein neues Problem auf, als ein Verwandter des
Hofbesitzers sein Wohnrecht auf dem alten Hof bzw. dem Neubau geltend
machen konnte. Nach langwierigem Rechtsstreit zwischen dem Wohnrechtsbesitzer
, dem Ortenaukreis und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
schließen der Ortenaukreis und der Hofbesitzer am 20. März

1979 einen Vertrag über den Verkauf und Abbruch des „Reesehanselhofs",
der u. a. auch gegenüber dem Wohnrechtsbesitzer bis zum 30. Juni 1980
befristet wurde. Dieser zog nun in das alte Hofgebäude ein. Auf Bitte des
Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wurde die Vertragsfrist auf 30. 6.
1981 verlängert, dabei aber vom Ortenaukreis angemerkt, daß man auch an
einen Nachbau im Museum denken könne. Im Januar 1980 wollte man die
Baugenehmigung für den Neubau neben dem alten Hof nur erteilen, wenn
der Wohnrechtsinhaber auf sein Recht verzichtet. Dies war aber nach der
Meinung des Ortenaukreises nicht zu realisieren. Er zog daher seine Erklärung
zurück, den „Reesehanselhof' zu erwerben. Der Kultur- und Bildungsausschuß
beschloß am 15. Januar 1980, den Planungsauftrag für die
Erstellung eines Schauinslandhauses im Museum zu vergeben, sei es als
Nachbau oder durch Umsetzung eines Originales. Im April 1980 gab der
Ortenaukreis den Kaufvertrag an den Hofbesitzer zurück. Das Württembergische
Landesmuseum und die Zentrale Museumsstelle in Tübingen
genehmigen einen Nachbau nur, wenn sich kein Haus mehr übertragen läßt
oder wenn das zu übertragende Haus so verrottet ist, daß es nichts Originales
übrigläßt. Im Mai 1980 befürwortete der Kultur- und Bildungsausschuß
auf Initiative von H. Schilli einen Nachbau. Dieses Projekt wurde am 6.
Juni 1980 durch den Kreistag des Ortenaukreises gebilligt. Die ersten Bauarbeiten
wurden im Oktober 1980 vergeben; am 29. Juni 1981 feierte man
das Richtfest.

H. Schilli versprach dabei, den Ortenaukreis „in punkto Erweiterung des
Museums nicht mehr zu neuen Taten zu drängen", und Landrat Dr. G.
Gamber bestätigte die vorläufig abgeschlossene Konzeption des Schwarzwälder
Freilichtmuseums in Gutach. Im April 1982 war das Schauinslandhaus
fertiggestellt und für die Besucher offen.

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