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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 222
(PDF, 127 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0222
Über die Größe und die geographische Streuung dieses dem Hochstift
Straßburg überantworteten Besitztums liefert die erwähnte Schenkungsurkunde
leider keinen präzisen Anhaltspunkt, da sie zur Kennzeichnung des
Zubehörs des im Gau Ortenau und in der Grafschaft Kinzigdorf und Ottenheim
gelegenen Ulmer Gutes und der Ullenburg nur den Hinweis enthält,
der erwähnte Siegfried habe sein „allerbestes Gut" der Straßburger Kirche
„mit Dienern und Knechten, mit den Zehnten der Kirchen, mit Wäldern,
bebauten und unbebauten Fluren, Gehölzen, Wiesen, Weiden, Bächen,
Fischwassern, Mühlen, Wegen und unwegsamen Gebieten, mit Abgaben
und Einkünften und anderen Dingen" übergeben.

Ein derartiger Sachverhalt zwingt uns, spätere Aufzeichnungen heranzuziehen
, die Rückschlüsse auf das genaue Ausmaß der Schenkung von 1070
zulassen. Es sind dies das um 1346 entstandene Urbar Bischof Bertholds
II. von Straßburg und das wohl zu gleicher Zeit angelegte Register bischöf-
lich-straßburgischer Lehnsleute.3 In diesen beiden Dokumenten sind
nämlich neben den im 13. und 14. Jahrhundert durch Kauf und Schenkung
erworbenen bischöflich-straßburgischen Gütern und Besitzrechten auch
jene aufgeführt, die nicht mit konkreten Hinweisen auf die einmal erfolgte
Übertragung an das Hochstift Straßburg versehen sind. Von diesem Besitz
mußten 36 Leihegüter, die unter anderem im Gebiet von Ulm, Erlach,
Stadelhofen, Haslach und Tiergarten lagen, Abgaben an den Ulmer Fronhof
entrichten. Weitere 67 Leihegüter, die sich hauptsächlich in Ulm, bei
der Ullenburg, in Tiergarten, Haslach, Stadelhofen, Renchen, im Ringelbach
und im Spring (zwischen Wolfhag und Tiergarten gelegen) befanden,
hatten Abgaben an die Ullenburg zu leisten. Daneben sind in besagtem
Urbar Bischof Bertholds II. von Straßburg auch Leihegüter in Sasbach-
walden, Renchen und Waldulm registriert, die noch im 14. Jahrhundert zu
Abgabeleistungen und - was die Waldulmer Leihegutinhaber anbetrifft -
zu Frondiensten für die Ullenburg angehalten wurden, obwohl diese im
14. Jahrhundert bereits selbständigen bischöflich-straßburgischen Fronhöfen
in Waldulm, Sasbach und Renchen zugeordnet waren.4

Zur Schenkung des Jahres 1070 gehörten mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit weitere in besagtem Urbar und Lehnsregister aufgeführte
Besitzrechte, die in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts den
bischöflich-straßburgischen Fronhöfen in Sasbach, Renchen, Waldulm,
Ulm und der Ullenburg tributpflichtig waren oder als Lehen vor allem an
Angehörige des ortenauischen Niederadels vergeben waren. Diese
Besitzungen lagen vornehmlich in Sasbach, Sasbachwalden, am Breitenbrunnen
, in Waldulm, auf der Schwend, im Ringelbach, in Tiergarten,
bei der Ullenburg, in Haslach, Stadelhofen, Zusenhofen, Erlach und
Renchen.

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