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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 248
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Während über das Alter des 1139 erstmals belegten Gengenbacher Gutes in
Scopfhein weiter nichts gesagt werden kann, ist der dortige Besitz
St. Georgens wohl erst nach 1100 erworben worden143, und zwar aller
Wahrscheinlichkeit nach als Teil eines größeren, zusammenhängenden
Komplexes. Darauf verweist sowohl das enge räumliche Nebeneinander der
Orte Müllen, Trudenheim, Altenheim und Niederschopfheim als auch ihre
gemeinsame Nennung in den Besitzbestätigungen von 1139 und 1179144.

Diese St. Georgener Rechte bestanden in fast allen diesen Orten noch im
14. Jahrhundert: Das Patronat der Pfarrei Müllen wird 1346 durch einen vi-
ceplebanus belegt, der dort „in Stellvertretung des Klosters als Kirchherr"
amtierte145. Damals sind auch weitere St. Georgener Güter zu Mülnheim
und Trudenhein erwähnt146, deren Vogtei die Brüder Reinbold und Bert-
schin von Windeck besaßen, die 1346 vom Kloster zurückgekauft
wurde147. Auch in Altenheim ist noch 1353 von den bona abbatis Sancti
Georgii die Rede148, während allein für „Schopfheim" nach 1179 derartige
Belege fehlen, also für den Ort, der in damaliger Zeit Sitz und Wirkungsstätte
der gleichnamigen Zähringerdienstleute gewesen ist.

Interessanterweise wird in dem dorfe ze Mülnheim 1384 ein Burgstedeli erwähnt
, mit dem Wasser, das umbe das . . .Burgstadel gat, und für das das
Kloster St. Georgen baupflichtig war149. Damit ist an diesem Ort eine Niederungsburg
belegt, die St. Georgen übereignet worden sein mußte, und
zwar bereits im Zusammenhang mit der Fundierung seines Besitzes hier in
Mülnheim vor 1139. Dieses Dorf mit zwei Mühlen, Wald, der Burg, dem
Zehnten sowie dem Kirchenpatronat - diese Bestandteile werden im Laufe
des 14. Jahrhunderts ersichtlich150 - stellt eine komplette kleine Adelsherrschaft
dar, die offenkundig vor 1139 aufgegeben wurde und an das Kloster
St. Georgen gedieh. Zu ihr müßten dann auch die Rechte in den Nachbarorten
Trudenheim, Altenheim und Niederschopfheim gehört haben, die
sich 1139 ebenfalls im Besitz von St. Georgen befanden.

Der Vorschlag, diese „Herrschaft Müllen" mit dem Straßburger Bürgergeschlecht
„von Müllenheim" in Verbindung zu bringen151, wirkt aufgrund
der Namensgleichheit zwar ansprechend, doch verliert er wegen des Fehlens
besitzrechtlicher und genealogischer Bezüge an Beweiskraft: Die seit
1225 belegbaren Müllenheimer152 können nicht an die Zähringerministerialen
de Mulenheim aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts angeschlossen
werden153, die überdies ins breisgauische Müllheim gehören154. Auch
der „Ritter Burkard von Mülnheim", der 1183 bei der Stiftung des Klosters
Rufach als Zeuge auftrat155, war eigentlich ein Burcardus de Mitilinheim,
der im elsässischen Mittelheim (abgeg. b. Rufach) beheimatet war156.

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