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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 262
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wenn die damals dort aufgetretenen Zähringerministerialen von Sitzen und
Burgen kamen, die dieses Castrum in geringer Entfernung quasi kranzförmig
umgaben und die Wege dorthin unter ihrer Kontrolle hatten, dann
kann diese Situation nicht im Kontrast, sondern nur in der gegenseitigen
Zuordnung gesehen werden. Das bedeutet, daß die politische Feinstruktur
des Raumes Offenburg, soweit sie durch den einzeln stehenden Beleg von
1148 beleuchtet wird, ganz durch die Zähringerherrschaft bestimmt gewesen
sein muß.

Dieser Tatbestand läßt sich nun bis in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts
und darüber hinaus verlängern, wenn man die in diesem Zeitraum genannten
ortenauischen Zähringerministerialen in Rechnung stellt, vor allem
die (Nieder-)Schopfheimer Heinrich (4) und Bertold (5), die nach wie
vor die herzogliche Präsenz in nächster Nähe von Offenburg anzeigen.
Auch Albert (6) und Heinrich (7) „von Schopfheim" müssen bis 1218 zur
Zähringerdienstmannschaft gehört haben, bevor sie dann im November jenen
Jahres als Reichsministerialen erscheinen, ebenso wie der capitaneus
Friedrich von Staufenberg, dessen Vorgänger auf dieser Burg gleichfalls de
domo ducis gewesen waren.

In die Zähringerzeit zurück weisen auch die urkundlich überlieferten
Verhandlungen, mit denen Kaiser Friedrich II. seinen gleich nach dem
Tode Herzog Bertolds V. erfolgten Zugriff auf die zähringischen
Kirchenlehen der Bistümer Straßburg und Bamberg regelte. Dies war zum
einen die von Straßburg herrührende Gerichtsbarkeit über die Bürger, die
auf den der Offenburger Pfarrkirche gehörenden Gütern saßen, quam
ducem Bertoldum de Ceringen constat251. Sodann, im Jahr 1225, erwarb er
vom Bischof von Bamberg das Lehen in Mortenowe quod olim tenuit. . .
dux de Zeringen, worunter ebenfalls Rechte in Offenburg zu verstehen
waren252.

Beide Erwähnungen des Zähringerherzogs tun kund, daß dieser bis 1218
Rechte in Offenburg und in der Ottenau innegehabt hatte, und zwar als Lehen
der genannten Bistümer. Die Frage ist nur, ob der hier genannte „Herzog
Bertold" bzw. „Herzog von Zähringen" auf Bertold V. (1186-1218) zu
beschränken ist, dem diese Lehen erst seit 1198 zustanden253, oder ob
schon seine Vorfahren sie besessen hatten254. Hier wird nun der Gesamtzusammenhang
aller Offenburg-Nachrichten wichtig, in den hineingestellt,
diese beiden Belege nur die letzten, bestätigenden Glieder einer Kette von
zähringischen Bezügen zu Offenburg und der mittleren Ottenau darstellen,
die durch die Einbeziehung der herzoglichen Ministerialen entscheidend
ergänzt und verstärkt werden kann.

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