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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 278
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ben Jahres bekennt der Edelknecht Hans von Windeck, Sohn des verstorbenen
Johannes von Windeck, daß er als Lehensvorträger von Markgraf
Bernhard die an Baden gekommenen ehemaligen ebersteinischen Lehen
empfangen habe10. Am 3. Februar 1415 trifft sich Hans mit seinen Vettern
den Brüdern Reinbold und Peter auf Neuwindeck und vereinbart, die Urkunden
, die gemeinschaftlichen Inhalts sind, im Briefgewölbe des Edelknechtes
Reinhard von Großweier zu hinterlegen. Diese Abmachung bezeugt
sein Schwager Ravan Göler". 1418 wird Hans von Windeck unter
den Beisitzern des badischen Mannengerichts genannt12. 1421 März 3 ist
er mit Reinhard von Großweier und andern markgräflichen Dienstleuten
Richter in dem Prozeß des Markgrafen Bernhard von Baden gegen Hans
Conzmann von Staffurt, der Reinhard von Windecks zweite Frau Anna von
Hatstatt geheiratet hatte13. Als Beisitzer des badischen Manngerichts wird
er in weiteren Urkunden von 1422, 1423, 1424 und 1425 aufgeführt14.

1423 mußte Graf Bernhard von Eberstein einen Streit wegen der Verleihung
der Kirche Ottersweier schlichten. Hans von Windeck hatte die freigewordene
Kirche von Ottersweier seinem „Bruder" Reinhard von Helmstatt
geliehen und mit der Begründung, daß ihm dies als dem Ältesten von
Windeck zustehe. Peter, Reinbold und Burkhard von Windeck liehen sie
dagegen nach einer Auseinandersetzung mit Hans dem Johannes
Götzler15.

Die obige Zusammenstellung zeigt, daß jedenfalls verschiedene Träger des
Namens Hans dem Geschlecht der Windecker im 15. Jahrhundert angehörten
. Die verwandschaftlichen Verhältnisse und Abstammungen mußten zu
dieser Zeit noch bekannt sein. Dazu kommt, daß auch Schreibung und
Lautform der eingeschobenen Textstücke ins 16. Jahrhundert weisen.

Wenn man nun aber die Fälschung für keine Spielerei hält, welche Gründe
sollte es dann für den Einschub eines männlichen Namens geben? Durch
die Heirat Ennelins von Altwindeck mit Bechtold von Neuwindeck blieb ja
das Lichtenauer Burg-, Seß- oder Reitlehen im Besitz der Windecker, was
zahlreiche Belehnungsurkunden beweisen16.

Einen Fingerzeig könnten die Auseinandersetzungen und Prozesse um das
Niederschopfheimer Lehen geben.

Das Niederschopfheimer Lehen

Das uralte Dorf in verkehrsgünstiger Lage war im Mittelalter im Besitz der
Straßburger Kirche17. Nach Schopfheim nannten sich mehrere Geschlechter
. Ob die Windecker mit diesen verwandt waren, ist wahrscheinlich, aber

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