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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 287
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0287
Wappen des Reinhard, Hans Reinbold und der jetzigen Herren von Windeck nach
den Siegeln. GLA 72/v. Windeck, 5, Beilage V.

von Hartmut von Cronberg und Philipp Kämmerer von Worms, genannt
von Dalberg, um Abschriften mit Originalurkunden zu vergleichen. Dem
Kommissar wird ein Maler zugeteilt, der die betreffenden Wappen abmalen
soll.

Trotz aller Bemühungen, die mit großen Kosten verbunden waren, gelang
es nicht, von dem bischöflichen Lehensrichter einen „richtigen Bescheid
und Austrag" zu erlangen. Georg von Windeck, bestellter Oberst der elsäs-
sischen Landstände68, versuchte nun, beim kaiserlichen Kammergericht zu
Speyer „Literas promotoriales" auszubringen und die Forderungen dem
Bischof Johann von Straßburg und auch dem anwesenden Lehen- und
Mannengericht zu Molsheim vorzulegen, wofür er in seiner Straßburger
Behausung in der Brandgasse ein Notariatsinstrument ausfertigen ließ. In
der Folgezeit hören wir nichts mehr von dem Prozeß. Georg von Windeck
starb 1587. Am 3. August 1588 stellte Friedrich Bock von Gerstheim als
Vormund und Lehnträger Jacobs von Windeck gegenüber Bischof Johann
von Straßburg Revers aus für die Lehen vom Zollkeller zu Straßburg, Niederschopfheim
und Nonnenweier69. Der letzte Windecker Jakob verschied
1592 auf der Rückkehr von einer Kavalierstour in Venedig.

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